Quelle: Pressemitteilung von Augsburg in Bürgerhand, 12.7.2021 | Pressemitteilung im PDF-Format
Im Augsburger Antonsviertel soll die Hindenburg-Kaserne (ehemalige Gemeinschaftsunterkunft) von der Staatsregierung gegen Höchstgebot veräußert werden. Dagegen setzen sich Bürger zur Wehr und haben eine Petition gestartet. Mit der Petition soll erreicht werden, dass das Gebäude als Konzeptvergabe veräußert wird.
Schon am 15. Mai haben fast 100 Bürger auf einer Kundgebung vor der Hindenburg-Kaserne gegen die Absicht der Staatsregierung protestiert. Sie gaben ihre Befürchtung zum Ausdruck, dass bei einem Verkauf gegen Höchstgebot Bauspekulanten angezogen werden. Durch Luxussanierungen droht ein Anschieben der Wohnpreise im Antonsviertel. Durch den Erwerb der Kaserne hätte die Stadt ein wichtiges Gestaltungselement für den Stadtteil selbst in der Hand. Mit Vergabe im Erbbaurecht und Konzeptvorgabe könnte die Stadt massiven Einfluss auf Konzepte und Preise nehmen. Mit einer Konzeptvergabe an sozialverträgliche Wohnprojekte könnte einer Luxussanierung der Boden entzogen werden.
Offener Brief an die Stadtratsmitglieder der Grünen
Von unserem Stadtrat, Bruno Marcon, wurde ein Dringlichkeitsantrag an den Stadtrat eingereicht, der einen Erwerb der Hindenburg-Kaserne durch die Stadt einfordert, wenn deren Verkauf gegen Höchstgebot durch die Staatsregierung nicht gestoppt werden kann (siehe Anhang). In einem offenen Brief an die Stadtratsmitglieder der Grünen fordert Bruno Marcon die Vertreter der Grünen im Stadtparlament auf, Worten Taten folgen zu lassen. Er weist dabei auf die Stellungnahme der grünen Landtagsabgeordneten Schuhknecht hin, die sich im Landtag gegen eine Veräußerung der Hindenburg-Kaserne gegen Höchstgebot ausgesprochen hatte. „Wenn diese Worte nicht nur inhaltsleere Worthülsen sind, muss die Stadtratsfraktion der Grünen in der Stadtregierung alles dafür tun, dass die Stadt Augsburg die Hindenburg-Kaserne selbst erwirbt“, so Bruno Marcon (den gesamten Wortlaut des offenen Briefes finden Sie im Anhang).
Unterschriftenaktion und Infostand im Stadtviertel
Am Samstag, 17. Juli, führt Augsburg in Bürgerhand von 11:00 – 17:00 Uhr eine Unterschriftenaktion mit Infostand im Wittelsbacher Park (nördlich hinter der Kongresshalle) durch. Auch im Stadtteil selbst kann in folgenden Geschäften die Petition unterschrieben und Unterschriftenlisten abgegeben werden: Buchladen ProBuch (Gögginger Str. 34, 86159 Augsburg) und Schreibwarenladen Jacobs (Gögginger Str. 48, 86159 Augsburg)
Quelle: Augsburger Allgemeine, Ina Marks, 16.5.2021
Die einstige Hindenburgkaserne im Antonsviertel soll saniert und an den meistbietenden Interessenten vergeben werden. Anwohner betrachten die Entwicklung mit Sorge.
Die einstige Hindenburgkaserne im Antonsviertel soll saniert und an den meistbietenden Interessenten vergeben werden. Anwohner betrachten die Entwicklung mit Sorge.
Das Antonsviertel, das sich um den Hotelturm und auf der gegenüberliegenden Seite der Gögginger Straße erstreckt, ist ein gutbürgerliches Viertel. Hier stehen schöne alte Häuser, oft aus der Jahrhundertwende, in den Vorgärten blühen Flieder, Tulpen und Vergissmeinnicht. In dem Viertel, das nach der katholischen Pfarrkirche St. Anton benannt wurde, leben viele alteingesessene Augsburger. Unter ihnen auch Lehrer und Polizisten, denn hier gibt es auch Wohnungen des Freistaates für Staatsbedienstete. Die Beschaulichkeit wich am Samstag vorübergehendem Unmut. Rund 80 Menschen, viele von ihnen Anwohner, protestierten in der Calmbergstraße. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine (PLUS +, kostenpflichtig)
Quelle: Stadtzeitung, Laura Türk, 30.11.2020
Stadt will Grundstücke für Ein- und Mehrfamilienhäuser nur noch im Erbbaurecht vergeben
Wer in Augsburg günstig wohnen möchte, hat es nicht leicht. Denn die Mieten sind teuer – und werden noch teurer. Allein bis April 2020 sind die durchschnittlichen Mietpreise in der Stadt im Vergleich zum Vorjahr laut einer Analyse der „Immowelt“ um sechs Prozent gestiegen. Wer sich bei diesen Voraussetzungen überlegt, lieber ein eigenes Haus zu bauen, der muss sich beim Grundstückskauf gegen Investoren durchsetzen, die in Augsburgs Bevölkerungswachstum gutes Potential für eine Wertsteigerung sehen. Zumindest mit städtischem Grund soll nun aber nicht mehr spekuliert werden. Der Wirtschaftsausschuss des Stadtrats hat in der vergangenen Woche beschlossen, Wohnbebauung auf kommunalen Grundstücken nur noch im Erbbaurecht zuzulassen. Weiterlesen in der Stadtzeitung
Siehe hierzu auch unsere Pressemitteilung vom 22.11.2020
Quelle: Augsburg in Bürgerhand, Presseerklärung, 22.11.2020
Referent legt Beschlussvorlage zum Erbbaurecht vor
Am 25.11.2020 entscheidet der Liegenschaftsausschuss des Augsburger Stadtrats über die Beschlussvorlage „Vergabe von stadteigenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücken im Erbbaurecht“. Darin wird ausgeführt, dass stadteigene Wohnbauflächen und Gewerbeansiedlungsflächen „grundsätzlich im Erbbaurecht“ vergeben werden sollen.
Die grundsätzliche Vergabe nach Erbbaurecht wurde im Bürgerbegehren „Bezahlbares Wohnen in Augsburg“ gefordert, welches im März dieses Jahres mit der Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass
kommunales Bauland nur im Erbbaurecht vergeben werden darf“ gestartet war. In der Begründung des Begehrens wurde von den Initiatoren, die aus der Bürgerbewegung „Augsburg in Bürgerhand“
stammen, der Vorwurf erhoben, dass in der Vergangenheit die bisherigen Stadtregierungen kommunalen Grund in großem Umfang an private Bauträger und Anleger veräußert hatten. Damit
war ein wichtiges Gestaltungselement kommunaler Wohnbaupolitik aus der Hand gegeben worden. Um einen weiteren Ausverkauf von städtischem Grund und Boden zu stoppen, soll städtisches Bauland deshalb nur noch im Erbbaurecht vergeben werden. Mit dem Erbbaurecht kann die Stadt Wohnungspolitik über Konzeptvergabe entfalten und auch bezahlbaren Wohnraum schaffen, so das Begehren.
Im Mai brachte der neugewählte Stadtrat von Augsburg in Bürgerhand, Bruno Marcon, einen Antrag in den Stadtrat ein, die Ziele des Bürgerbegehrens zu übernehmen. Mit der Beschlussvorlage hat der Liegenschaftsreferent eine städtische Antwort vorgelegt, die in den Kernpunkten den Zielen des Bürgerbegehrens entspricht. Damit kann das Bürgerbegehren vorerst ruhen.
„Wir sehen in der Vorlage des Referenten eine Bestätigung unserer Forderung. Jetzt muss aber der Beschluss auch in die Praxis umgesetzt werden, um es zu einem wirkungsvollen Instrument im Kampf gegen Immobilien- und Wohnungspreistreiberei zu machen“, so Stadtrat Bruno Marcon. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens stimmen der Beschlussvorlage zu, sind aber wegen der fehlenden Eindeutigkeit skeptisch: „Die Vorlage lässt die Tür für Ausnahmeregelungen offen. So kann die grundsätzliche Vergabe nach Erbbaurecht über die Vergabe an die städtische WBG umgangen werden. Wir werden deshalb achtsam sein, inwieweit die Stadtregierung die Regelung tatsächlich umsetzt und notfalls wieder aktiv werden“, gibt Tobias Walter, ebenfalls Initiator des Bürgerbegehrens, zu bedenken.
Augsburg in Bürgerhand begrüßt es, dass nach der Erfüllung seiner Forderung nach einer Zweckentfremdungssatzung jetzt auch die Vergabe nach Erbbaurecht umgesetzt wird. Jedoch müssen noch weitere Schritte folgen, um die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt im Kampf gegen Spekulation und Preistreiberei bei Immobilien und Wohnungen zu erweitern. „Als nächsten Schritt werden wir auf die Verabschiedung einer Erhaltungssatzung drängen“, erklärt Stadtrat Bruno Marcon.
Quelle: Augsburger Allgemeine, Stefan Krog, 28.2.2020
„Augsburg in Bürgerhand“ will ab Montag Unterschriften sammeln. Die Stadt soll Baugrundstücke nicht mehr an Bauträger verkaufen dürfen, sondern in Erbpacht vergeben
Zwei Wochen vor der Kommunalwahl will die Vereinigung „Augsburg in Bürgerhand“ (AiB) Unterschriften für ein Bürgerbegehren sammeln, das über eine Änderung der städtischen Grundstückspolitik für günstigeres Wohnen sorgen soll. „Wir sind der Auffassung, dass die Stadtregierung die Bürger der Stadt Augsburg nicht vor der Preisexplosion der vergangenen Jahre bei Kaufpreisen und Mieten schützt“, sagt Bruno Marcon, OB-Kandidat von AiB und Mitinitiator des Bürgerbegehrens. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine
Hier finden Sie unsere dazugehörige Presseerklärung
Presseerklärung, 28.2.2020
Erster Schritt: Kein weiterer Verkauf von kommunalem Bauland
In den vergangenen Jahrzehnten wurde städtischer Boden durch Verkauf an private Investoren in großem Umfang aus der Hand gegeben. Damit hat die Stadtregierung ein wichtiges Instrument zur Gestaltung einer kommunalen Wohnungspolitik aus der Hand gegeben. Damit hat sie wesentlich zur Anheizung des Marktes beigetragen. Um städtischen Boden in der Hände der Kommune zu bewahren und einen weiteren Ausverkauf zu stoppen, darf es keinen weiteren Ausverkauf kommunalen Baulandes mehr geben. Deshalb stellen wir „Sind sie dafür, dass kommunales Bauland nur im Erbbaurecht vergeben werden darf“.
Hier finden Sie unsere vollständige Presseerklärung im PDF-Format