Die Stadt vergibt Grundstücke im Erbbaurecht

Die Stadt vergibt Grundstücke im Erbbaurecht

Quelle: Augsburger Allgemeine, Stefan Krog, 8.12.2020

Das Instrumentarium soll Bauherren von den Kosten des Grundstückskaufs entlasten. Wie groß die Wirkung in Augsburg ist, lässt sich bislang noch nicht abschätzen

Die Stadt wird eigene Grundstücke, die sie zur Wohn-Bebauung freigibt, künftig verstärkt in Erbpacht vergeben, statt sie zu verkaufen. Beim Erbbaurecht kauft der Bauherr den Boden, auf dem er sein Haus errichtet, nicht, sondern zahlt an die Stadt über die nächsten Jahrzehnte einen jährlichen Erbpachtzins, sozusagen als Benutzungsgebühr. Die Grünen hatten im Wahlkampf die verstärkte Vergabe von Grundstücken in Erbpacht gefordert.

Der Vorteil: Beim Bau eines Hauses fallen für die Bauherren erst einmal keine Kosten für den Grundstückskauf an. Die gestiegenen Grundstückspreise sind zu einem großen Teil für die gestiegenen Immobilienpreise in Augsburg verantwortlich. Zuletzt hatte die Wählervereinigung „Augsburg in Bürgerhand“ ein Bürgerbegehren zur Durchsetzung von Erbbaurecht auf städtischen Bauflächen angedroht. Man sei mit dem Vorgehen der Stadt prinzipiell zufrieden, so Stadtrat Bruno Marcon als Reaktion auf einen kürzlich gefassten Beschluss zum Erbbaurecht. „Jetzt muss aber der Beschluss auch in die Praxis umgesetzt werden, um es zu einem wirkungsvollen Instrument im Kampf gegen Immobilien- und Wohnungspreistreiberei zu machen“, so Marcon. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine

Wie geht es mit dem Wohn-Bürgerbegehren weiter?

Wie geht es mit dem Wohn-Bürgerbegehren weiter?

Quelle: Augsburger Allgemeine, Stefan Krog, 23.10.2020

Initiative Mitinitiator und Stadtrat Bruno Marcon sieht nun die Stadt am Zug, was das Thema Erbbaurecht betrifft

Die Wählervereinigung „Augsburg in Bürgerhand“ und ihr Stadtrat Bruno Marcon fordern von der Stadt konkrete Schritte, was die Vergabe von städtischen Grundstücken für Wohnbauzwecke betrifft. Bauland in städtischer Hand dürfe künftig nicht mehr verkauft werden, sondern solle an Bauherren nur noch in Erbpacht vergeben werden, so die Forderung.

Bei diesem Modell darf man als Bauherr das Grundstück bebauen, ohne es zu kaufen und die momentan teils erheblichen Bodenpreise zu bezahlen. Dafür muss man für die Dauer des Vertrags (häufig 100 Jahre) eine jährliche Gebühr bezahlen. Ein Bürgerbegehren mit entsprechender Zielsetzung hatte Marcon vor der Kommunalwahl angekündigt. Allerdings lief dieses aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr an. Mittlerweile hat das schwarz-grüne Regierungsbündnis das Thema Erbpacht in den Koalitionsvertrag aufgenommen, allerdings nicht als alleinige Art der Vergabe. Auch Gemeinschaftliches Bauen (geplant im Sheridan-Areal) oder die Vergabe im „Einheimischenmodell“ kommen vor. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine