Erfolg des Bürgerbegehrens von Augsburg in Bürgerhand

Erfolg des Bürgerbegehrens von Augsburg in Bürgerhand

Quelle: Augsburg in Bürgerhand, Presseerklärung, 22.11.2020

Referent legt Beschlussvorlage zum Erbbaurecht vor

Am 25.11.2020 entscheidet der Liegenschaftsausschuss des Augsburger Stadtrats über die Beschlussvorlage „Vergabe von stadteigenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücken im Erbbaurecht“. Darin wird ausgeführt, dass stadteigene Wohnbauflächen und Gewerbeansiedlungsflächen „grundsätzlich im Erbbaurecht“ vergeben werden sollen.

Die grundsätzliche Vergabe nach Erbbaurecht wurde im Bürgerbegehren „Bezahlbares Wohnen in Augsburg“ gefordert, welches im März dieses Jahres mit der Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass
kommunales Bauland nur im Erbbaurecht vergeben werden darf“ gestartet war. In der Begründung des Begehrens wurde von den Initiatoren, die aus der Bürgerbewegung „Augsburg in Bürgerhand“
stammen, der Vorwurf erhoben, dass in der Vergangenheit die bisherigen Stadtregierungen kommunalen Grund in großem Umfang an private Bauträger und Anleger veräußert hatten. Damit
war ein wichtiges Gestaltungselement kommunaler Wohnbaupolitik aus der Hand gegeben worden. Um einen weiteren Ausverkauf von städtischem Grund und Boden zu stoppen, soll städtisches Bauland deshalb nur noch im Erbbaurecht vergeben werden. Mit dem Erbbaurecht kann die Stadt Wohnungspolitik über Konzeptvergabe entfalten und auch bezahlbaren Wohnraum schaffen, so das Begehren.

Im Mai brachte der neugewählte Stadtrat von Augsburg in Bürgerhand, Bruno Marcon, einen Antrag in den Stadtrat ein, die Ziele des Bürgerbegehrens zu übernehmen. Mit der Beschlussvorlage hat der Liegenschaftsreferent eine städtische Antwort vorgelegt, die in den Kernpunkten den Zielen des Bürgerbegehrens entspricht. Damit kann das Bürgerbegehren vorerst ruhen.

„Wir sehen in der Vorlage des Referenten eine Bestätigung unserer Forderung. Jetzt muss aber der Beschluss auch in die Praxis umgesetzt werden, um es zu einem wirkungsvollen Instrument im Kampf gegen Immobilien- und Wohnungspreistreiberei zu machen“, so Stadtrat Bruno Marcon. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens stimmen der Beschlussvorlage zu, sind aber wegen der fehlenden Eindeutigkeit skeptisch: „Die Vorlage lässt die Tür für Ausnahmeregelungen offen. So kann die grundsätzliche Vergabe nach Erbbaurecht über die Vergabe an die städtische WBG umgangen werden. Wir werden deshalb achtsam sein, inwieweit die Stadtregierung die Regelung tatsächlich umsetzt und notfalls wieder aktiv werden“, gibt Tobias Walter, ebenfalls Initiator des Bürgerbegehrens, zu bedenken.

Augsburg in Bürgerhand begrüßt es, dass nach der Erfüllung seiner Forderung nach einer Zweckentfremdungssatzung jetzt auch die Vergabe nach Erbbaurecht umgesetzt wird. Jedoch müssen noch weitere Schritte folgen, um die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt im Kampf gegen Spekulation und Preistreiberei bei Immobilien und Wohnungen zu erweitern. „Als nächsten Schritt werden wir auf die Verabschiedung einer Erhaltungssatzung drängen“, erklärt Stadtrat Bruno Marcon.

Bürgerbegehren für preiswertes Wohnen in Augsburg

Bürgerbegehren für preiswertes Wohnen in Augsburg

Quelle: Stadtzeitung, 3.3.2020

Die Bürgerbewegung „Augsburg in Bürgerhand“ (AiB) sammelt seit dieser Woche Unterschriften für ein Bürgerbegehren, das der Stadtverwaltung vorschreiben soll, Grundstücke künftig nicht mehr an Bauträger zu veräußern sondern ausschließlich in Erbpacht zu vergeben.

„Die Stadtregierung schützt die Bürger unserer Stadt nicht vor Preisexplosionen bei Miet- und Immobilienpreisen“, sagte Mitinitiator des Bürgerbegehrens, Listenführer und OB-Kandidat der Bürgerbewegung Bruno Marcon. In den vergangenen Jahrzehnten habe die Stadtregierung nach Ansicht von „Augsburg in Bürgerhand“ in großem Umfang städtischen Boden an private Investoren verkauft. „Damit hat die Stadtregierung ein wichtiges Instrument zur Gestaltung einer kommunalen Wohnungspolitik aus der Hand gegeben“, so das Bündnis. Weiterlesen in der Stadtzeitung

„Augsburg in Bürgerhand“ will sich von den Parteien abheben

„Augsburg in Bürgerhand“ will sich von den Parteien abheben

Quelle: Augsburger Allgemeine, Michael Hörmann, 25.11.2019

Die Bürgervereinigung „Augsburg in Bürgerhand“, die erstmals bei einer Wahl antritt, sagt, welche Ziele sie verfolgt. OB-Kandidat Bruno Marcon ist die Zugnummer. Die Kandidaten unterzeichnen eidesstattliche Versicherung.

Die Bürgervereinigung „Augsburg in Bürgerhand“ tritt bei der Kommunalwahl am 15. März in Augsburg erstmals an. Oberbürgermeisterkandidat ist Bruno Marcon, der bei der Nominierungsversammlung einstimmig bestätigt wurde. Er führt die Stadtratsliste an. Das Kontingent der 60 zur Verfügung stehenden Plätze wird ausgeschöpft. 30 Frauen und 30 Männer sind vertreten. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine

Hier finden Sie unsere entsprechende Pressemitteilung

Bürgerbewegung tritt bei Kommunalwahl 2020 an

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Augsburg in Bürgerhand stellt sich am 03. April 2019, 18:30 Uhr, Bistro „Le Coq“, Weisse Gasse 8, 86150 Augsburg vor

In einer heutigen Pressekonferenz hat die Bürgerbewegung „Augsburg in Bürgerhand“ ihre Grundsätze und Ziele vorgestellt. Die Sprecher Bruno Marcon, Elise Göppel, Peter Winkler und Tobias Walter drückten ihre Sorge darüber aus, dass Augsburg (mehr …)

Gelungene Presseveranstaltung

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In einer heutigen Pressekonferenz hat die Bürgerbewegung „Augsburg in Bürgerhand“ ihre Grundsätze und Ziele vorgestellt. Die Sprecher Bruno Marcon, Elise Göppel, Peter Winkler und Tobias Walter drückten ihre Sorge darüber aus, dass Augsburg noch nie so hoch verschuldet war wie heute, die Wohnpreise explodieren, (mehr …)

„Neue Bürgerbewegung will eine andere Stadtpolitik“

„Neue Bürgerbewegung will eine andere Stadtpolitik“

„Neue Bürgerbewegung will eine andere Stadtpolitik“

Quelle: Augsburger Allgemeine, Michael Hörmann, 27.3.2019

Bei der Kommunalwahl tritt die Bürgerbewegung „Augsburg in Bürgerhand“ an. Führende Vertreter sagen, warum man auf die handelnden Politiker sauer ist.

Es sind Menschen, die nach eigenen Angaben an der Kommunalpolitik in Augsburg interessiert sind. Sie verfolgten über Jahre hinweg, welche Entscheidungen der von den Bürger gewählte Stadtrat trifft. (mehr …)