Quelle: Augsburg in Bürgerhand, Pressemitteilung vom 10. Mai 2026
„Bezahlbaren Wohnraum schützen – Wohnraum statt Airbnb und Leerstand.“
Augsburg in Bürgerhand e.V. hat auf der Plattform openPetition eine Petition zur Einführung einer Zweckentfremdungssatzung in Augsburg gestartet: openpetition.org/rgkkv
Die Petition richtet sich an den Stadtrat der Stadt Augsburg und fordert entschlossenes Handeln gegen Wohnraummangel, spekulativen Leerstand und die zunehmende Umwandlung von Wohnungen in Ferienunterkünfte.
„Die Lage auf dem Augsburger Wohnungsmarkt ist alarmierend. Immer mehr Menschen finden keinen bezahlbaren Wohnraum mehr. Wohnungen dürfen nicht länger Spekulationsobjekte sein“, erklärt der Verein.
Nach Auffassung der Initiatorinnen und Initiatoren verschärfen Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb sowie bewusst leerstehende Wohnungen die angespannte Situation zusätzlich. Besonders betroffen seien Familien, Studierende, Auszubildende, Alleinerziehende und Menschen mit mittlerem Einkommen.
Die Petition fordert daher:
- die unverzügliche Ausarbeitung und Verabschiedung einer Zweckentfremdungssatzung für Augsburg,
- wirksame Regelungen gegen Kurzzeitvermietung und spekulativen Leerstand,
- konsequente Kontrollen und angemessene Bußgelder bei Verstößen,
- ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen für die Umsetzung,
- sowie eine transparente Information der Öffentlichkeit über Maßnahmen und deren Wirkung.
Der Verein verweist darauf, dass mit dem Bayerischen Zweckentfremdungsgesetz bereits seit 2007 eine rechtliche Grundlage besteht. Städte wie München und Nürnberg würden entsprechende Satzungen seit Jahren erfolgreich einsetzen, um Wohnraum zu schützen und Fehlentwicklungen einzudämmen.
Auch in Augsburg sei das Thema bereits politisch diskutiert worden. Ein Antrag an den Augsburger Stadtrat zur Einführung einer Zweckentfremdungssatzung aus dem Jahr 2020 von Stadtrat Bruno Marcon eingereicht blieb bislang jedoch ohne Umsetzung. Jetzt hat er aktuell erneut einen Antrag für eine Zweckentfremdungssatzung in den Stadtrat eingebracht:
„Bezahlbarer Wohnraum ist eine Grundvoraussetzung für soziale Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wohnen ist keine Ware wie jede andere. Die Stadt Augsburg muss endlich Verantwortung übernehmen und handeln. Die neue Stadtregierung muss jetzt beweisen, dass sie ihren Versprechungen auch Taten folgen lässt“, so Marcon.
Die Petition kann hier unterzeichnet werden: openpetition.org/rgkkv
Antrag Zweckentfremdungssatzung
Quelle: Augsburg in Bürgerhand e.V., 4.5.2026
Gegen Leerstand und Spekulation – Zweckentfremdungssatzung für Augsburg
Augsburg in Bürgerhand e.V. startet eine öffentliche Kampagne für den Schutz von Wohnraum vor Zweckentfremdung und spekulativem Leerstand. Wir haben eine Petition an den Stadtrat der Stadt Augsburg gestartet und fordern die unverzügliche Verabschiedung einer Zweckentfremdungssatzung. Ziel ist es, dringend benötigten Wohnraum vor Ferienvermietung über Plattformen wie z. B. Airbnb sowie vor spekulativem Leerstand zu schützen. Hier findest du die Petition zum unterschreiben:
Warum starten wir die Petition?
Die Lage auf dem Augsburger Wohnungsmarkt verschlechtert sich seit Jahren. Mieten steigen deutlich, während bezahlbarer Wohnraum immer knapper wird. Besonders betroffen sind Familien, Studierende, Auszubildende, Alleinerziehende sowie Menschen mit geringen und mittleren Einkommen. Ein wesentlicher Treiber dieser Entwicklung ist die Zweckentfremdung von Wohnraum: Wohnungen werden als Ferienapartments vermietet, gewerblich genutzt oder aus spekulativen Gründen bewusst leergehalten. In allen Fällen fehlt dieser Wohnraum dauerhaft dem regulären Markt.
Rechtliche Grundlage seit 2007 vorhanden – Politische Entscheidung in Augsburg fehlt
Der Freistaat Bayern hat mit dem Zweckentfremdungsgesetz (ZwEWG) vom 10. Dezember 2007 die notwendige gesetzliche Grundlage geschaffen. Städte wie München und Nürnberg machen von dieser Möglichkeit seit Jahren erfolgreich Gebrauch. In Augsburg hingegen blieb ein entsprechender Antrag von Stadtrat Bruno Marcon vom 23. August 2020 bis heute ohne Umsetzung. „Die Stadt ist rechtlich handlungsfähig. Was fehlt, ist der politische Wille“, erklärt Augsburg in Bürgerhand e.V. „Wir fordern den Stadtrat auf, seiner Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt endlich gerecht zu werden.“
Die fünf Forderungen der Petition
- Unverzügliche Ausarbeitung und Verabschiedung einer Zweckentfremdungssatzung für die Stadt Augsburg
- Wirksame Regelungen gegen Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb sowie gegen spekulativen Leerstand
- Konsequente Kontrolle und Durchsetzung der Satzung mit angemessenen Bußgeldern bei Verstößen
- Bereitstellung ausreichender personeller und finanzieller Ressourcen für eine effektive Umsetzung
- Transparente Information der Bürgerinnen und Bürger über ergriffene Maßnahmen und deren Wirkung
Bitte unterschreibt die Petition, und teilt die Petition in eurem Freundes- und Bekanntenkreis:
P.S.: Kommt zu unserem nächsten Treffen: Montag, 11. Mai, 19:00 Uhr, Pizzeria Il Sorriso (Nebenzimmer), Augsburger Str. 38, Pfersee
Quelle: Augsburger Allgemeine, 28.10.2020
Allzu viele Leerstände und Fremdvermietungen, etwa über die Internet-Plattform Airbnb, gibt es derzeit nicht in Augsburg. Die Stadt möchte aber für die Zukunft gerüstet sein
Die Stadt möchte verhindern, dass Wohnungen in Augsburg künftig anders als zum ständigen Wohnen genutzt werden, sei es als Ferienwohnungen, die über Plattformen wie Airbnb angeboten werden, sowie als Monteurswohnungen oder Büros. Dazu soll eine sogenannte Zweckentfremdungssatzung auf den Weg gebracht werden. Der Mieterverein fordert eine solche Satzung schon seit Jahren für Augsburg. Bisher konnte sich die Rathauspolitik auf keinen Weg einigen, im schwarz-grünen Koalitionsvertrag wurde eine solche Satzung dann festgeschrieben. Der Wohnungsausschuss des Stadtrats soll am Mittwoch die ersten Weichen für eine solche Satzung stellen.
In den vergangenen Jahren wurde zunehmend mit Sorge betrachtet, dass die Wohnungsvermietung über Plattformen wie Airbnb einfacher geworden ist. Angesichts des Welterbe-Titels befürchteten manche, dass Vermieter ihre Wohnungen lieber als Ferienwohnung vermieten, weil sich so mehr Geld machen lassen könnte. Für den angespannten Augsburger Wohnungsmarkt stehen diese Wohnungen dann nicht mehr zur Verfügung. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine
Quelle: Augsburger Allgemeine, Stefan Krog, 23.10.2020
Initiative Mitinitiator und Stadtrat Bruno Marcon sieht nun die Stadt am Zug, was das Thema Erbbaurecht betrifft
Die Wählervereinigung „Augsburg in Bürgerhand“ und ihr Stadtrat Bruno Marcon fordern von der Stadt konkrete Schritte, was die Vergabe von städtischen Grundstücken für Wohnbauzwecke betrifft. Bauland in städtischer Hand dürfe künftig nicht mehr verkauft werden, sondern solle an Bauherren nur noch in Erbpacht vergeben werden, so die Forderung.
Bei diesem Modell darf man als Bauherr das Grundstück bebauen, ohne es zu kaufen und die momentan teils erheblichen Bodenpreise zu bezahlen. Dafür muss man für die Dauer des Vertrags (häufig 100 Jahre) eine jährliche Gebühr bezahlen. Ein Bürgerbegehren mit entsprechender Zielsetzung hatte Marcon vor der Kommunalwahl angekündigt. Allerdings lief dieses aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr an. Mittlerweile hat das schwarz-grüne Regierungsbündnis das Thema Erbpacht in den Koalitionsvertrag aufgenommen, allerdings nicht als alleinige Art der Vergabe. Auch Gemeinschaftliches Bauen (geplant im Sheridan-Areal) oder die Vergabe im „Einheimischenmodell“ kommen vor. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine
Quelle: DAZ, 12.09.2020
Was hat die neue Stadtregierung bisher unternommen, um ihr Wahlversprechen (Eintreten für bezahlbaren Wohnraum) umzusetzen? Nichts! Nun wird ein konkreter Vorschlag von AIB dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt.
Dringend notwendiger Wohnraum wird durch zweckfremde Nutzung der Allgemeinheit dauerhaft entzogen. So werden zum Beispiel immer mehr Wohnungen für längere oder kürzeren Zeiträume zur Ferienvermietung über Internetplattformen angeboten. Weiterlesen auf DAZ