Stadt will Wohnungen statt Zimmervermietung

Stadt will Wohnungen statt Zimmervermietung

Quelle: Augsburger Allgemeine, 28.10.2020

Allzu viele Leerstände und Fremdvermietungen, etwa über die Internet-Plattform Airbnb, gibt es derzeit nicht in Augsburg. Die Stadt möchte aber für die Zukunft gerüstet sein

Die Stadt möchte verhindern, dass Wohnungen in Augsburg künftig anders als zum ständigen Wohnen genutzt werden, sei es als Ferienwohnungen, die über Plattformen wie Airbnb angeboten werden, sowie als Monteurswohnungen oder Büros. Dazu soll eine sogenannte Zweckentfremdungssatzung auf den Weg gebracht werden. Der Mieterverein fordert eine solche Satzung schon seit Jahren für Augsburg. Bisher konnte sich die Rathauspolitik auf keinen Weg einigen, im schwarz-grünen Koalitionsvertrag wurde eine solche Satzung dann festgeschrieben. Der Wohnungsausschuss des Stadtrats soll am Mittwoch die ersten Weichen für eine solche Satzung stellen.

In den vergangenen Jahren wurde zunehmend mit Sorge betrachtet, dass die Wohnungsvermietung über Plattformen wie Airbnb einfacher geworden ist. Angesichts des Welterbe-Titels befürchteten manche, dass Vermieter ihre Wohnungen lieber als Ferienwohnung vermieten, weil sich so mehr Geld machen lassen könnte. Für den angespannten Augsburger Wohnungsmarkt stehen diese Wohnungen dann nicht mehr zur Verfügung. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine

Wie geht es mit dem Wohn-Bürgerbegehren weiter?

Wie geht es mit dem Wohn-Bürgerbegehren weiter?

Quelle: Augsburger Allgemeine, Stefan Krog, 23.10.2020

Initiative Mitinitiator und Stadtrat Bruno Marcon sieht nun die Stadt am Zug, was das Thema Erbbaurecht betrifft

Die Wählervereinigung „Augsburg in Bürgerhand“ und ihr Stadtrat Bruno Marcon fordern von der Stadt konkrete Schritte, was die Vergabe von städtischen Grundstücken für Wohnbauzwecke betrifft. Bauland in städtischer Hand dürfe künftig nicht mehr verkauft werden, sondern solle an Bauherren nur noch in Erbpacht vergeben werden, so die Forderung.

Bei diesem Modell darf man als Bauherr das Grundstück bebauen, ohne es zu kaufen und die momentan teils erheblichen Bodenpreise zu bezahlen. Dafür muss man für die Dauer des Vertrags (häufig 100 Jahre) eine jährliche Gebühr bezahlen. Ein Bürgerbegehren mit entsprechender Zielsetzung hatte Marcon vor der Kommunalwahl angekündigt. Allerdings lief dieses aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr an. Mittlerweile hat das schwarz-grüne Regierungsbündnis das Thema Erbpacht in den Koalitionsvertrag aufgenommen, allerdings nicht als alleinige Art der Vergabe. Auch Gemeinschaftliches Bauen (geplant im Sheridan-Areal) oder die Vergabe im „Einheimischenmodell“ kommen vor. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine

Wohnungsnot: Keine Zweckentfremdung mehr zulassen

Wohnungsnot: Keine Zweckentfremdung mehr zulassen

Quelle: DAZ, 12.09.2020

Was hat die neue Stadtregierung bisher unternommen, um ihr Wahlversprechen (Eintreten für bezahlbaren Wohnraum) umzusetzen? Nichts! Nun wird ein konkreter Vorschlag von AIB dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt.

Dringend notwendiger Wohnraum wird durch zweckfremde Nutzung der Allgemeinheit dauerhaft entzogen. So werden zum Beispiel immer mehr Wohnungen für längere oder kürzeren Zeiträume zur Ferienvermietung über Internetplattformen angeboten. Weiterlesen auf DAZ