Während viele Menschen mit großem Gesundheitsrisiko vergeblich auf eine Corona-Schutzimpfung warten, hat ein mobiles Impfteam 47 Mitarbeiter einer Augsburger Rechtsanwaltskanzlei geimpft. Die Geimpften setzen sich aus verschiedenen Altersgruppen zusammen und stammen aus unterschiedlichen Wohnorten. Das zuständige Referat für Gesundheit unter Verantwortung von Reiner Erben schafft keine Klarheit darüber, wie es zur Bevorzugung dieser Kanzlei der Proritätsstufe 3 kam, während nicht einmal Risikogruppen der Stufe 2 geimpft wurden. In der Öffentlichkeit nehmen die Fragen zu, wer für diese Entscheidung verantwortlich ist und welche „Beziehungen“ dahinter stecken. Schonungslose Transparenz ist notwendig. Untenstehend finden Sie die Presseerklärung von Augsburg in Bürgerhand zu den Vorfällen


Presseerklärung von Augsburg in Bürgerhand, 17.3.2021

In der Öffentlichkeit hat die bevorzugte Impfung von 47 Beschäftigten unterschiedlicher Altersgruppen einer Rechtsanwaltskanzlei für großen Unmut gesorgt. Die Kanzlei war auf der Prioritätsstufe 3 eingestuft gewesen und wurde dennoch vorgezogen, obwohl Menschen der Prioritätsstufe 2 noch nicht geimpft sind.

Auf der Sitzung des Umweltausschusses am 15.3. berichtete der Umwelt- und Gesundheitsreferent Erben über diesen Vorgang. Dabei wurde als Grund angegeben, dass die Kanzlei auf der Prioritätenliste vorgezogen wurde, da der Impfstoff unbedingt verimpft werden musste. Anlass sei, dass die Kanzlei auch Seniorinnen und Senioren „betreue“. In einem Bericht der Augsburger Allgemeine von heute (17.3.2021), ist in einer Stellungnahme der Kanzlei-Gesellschafterin zu entnehmen, dass sie „ältere Mandanten“ vermehrt bei Corona-Überbrückungshilfen lediglich „beraten“ würden. Dies geschieht offensichtlich auch vermehrt durch Home-Office. Dies ist ein deutlicher Widerspruch in der Darstellung der Priorisierung zwischen Amt und Kanzlei. Doch unbesehen dieses Widerspruches bleibt die grundsätzliche Frage unbeantwortet, wie die Rechtsanwaltskanzlei von Stufe 3 auf die aktuelle Impfstufe hochgestuft werden konnte. Nicht stichhaltig ist die Notwendigkeit einer unbedingten Verimpfung des Impfstoffes, da es sich bei diesem Impfstoff um das Vakzin Astra Zeneca handelte. Dieses Vakzin ist lagerfähig und hätte zu jedem späteren Zeitpunkt an Menschen höherer Prioritätsstufe verimpft werden können.

Die Nachfrage von Ausschussmitgliedern, inwieweit Ortsfremde ebenfalls geimpft wurden, wurde im Umweltausschuss damit beantwortet, dass man darüber keine Erkenntnisse hätte. Dem oben genannten Bericht der Augsburger Allgemeine ist jedoch zu entnehmen, dass aber tatsächlich auch Ortsfremde unter den Kanzlei-Mitarbeitern waren und geimpft wurden.

Aus diesem Vorfall ergeben sich eine Reihe ungelöster Fragen, die vollständiger Transparenz bedürfen:

– Wer hat veranlasst, dass gerade diese Rechtsanwaltskanzlei zur Verimpfung ausgewählt wurde
– Wie kann es sein, dass eine Einrichtung der Prioritätsstufe 3 eine Sofortimpfung erhält, während Menschen der Prioritätsstufe 2 noch keine Impfung erhalten haben.
– Warum erklärt der verantwortliche Referent den Stadträten, dass keine Informationen über „Fremdimpfungen“ vorliegen, wenn es doch tatsächlich welche gegeben hat?

Viele Bürger fragen nach vorhandenen „Beziehungen“, um sich die Bevorzugung der Kanzlei und die damit verbundenen Abläufe zu erklären. Um jeglichen Verdacht in dieser Richtung auszuräumen, bedarf es einer umfassenden Transparenz und Offenlegung der Vorgänge. Diese vollumfängliche Aufklärung muss in der Stadtratssitzung vom 19.3. erfolgen.