Quelle: Augsburg in Bürgerhand, 17.1.2024

Der avv hat allen Beziehern des 49,– Euro Tickets, die kein Smartphone besitzen, den Bezug des Deutschland-Tickets ohne Alternativangebot gekündigt. Damit werden ganze Personengruppen vom Bezug des Tickets ausgeschlossen. Diese Vorgehensweise beinhaltet nicht nur eine soziale Benachteiligung besonders älterer Personen, sondern ist auch ein weiterer Schlag gegen eine Verkehrswende, wenn gleichzeitig Tariferhöhungen und Ausdünnungen der Taktzeiten, vor allem im regionalen Busverkehr, gleichzeitig erfolgen.

Kündigungen müssen sofort zurückgenommen werden

Augsburg in Bürgerhand fordert, dass diese Kündigungen sofort zurückgenommen werden. Den Beziehern ohne Smarthone soll, wie in anderen Verkehrsverbünden, als Alternative eine Chipkarte angeboten werden. Dieses fehlende Angebot ist eindeutig auf die Unfähigkeit der avv Geschäftsführung zurückzuführen, solche Chipkarten zu organisieren. Die avv-Geschäftsführung provoziert mit ihrer Maßnahme nicht nur einen Vertrauens- sondern auch einen Einnahmeverlust, der nicht hinzunehmen ist.

Bruno Marcon, Vertreter von Augsburg in Bürgerhand im Augsburger Stadtrat, hat deshalb an den Augsburger Stadtrat einen Dringlichkeitsantrag gestellt. Die Stadt Augsburg soll im avv-Regionalverbund für die Rücknahme der Kündigung des 49.– Euro Tickets eintreten und den Gekündigten eine entsprechende Chipkarte anbieten.

Reaktionen auf Bruno Marcons Dringlichkeitsantrag: neue augsburger rundschau