Die Stadt vergibt Grundstücke im Erbbaurecht

Die Stadt vergibt Grundstücke im Erbbaurecht

Quelle: Augsburger Allgemeine, Stefan Krog, 8.12.2020

Das Instrumentarium soll Bauherren von den Kosten des Grundstückskaufs entlasten. Wie groß die Wirkung in Augsburg ist, lässt sich bislang noch nicht abschätzen

Die Stadt wird eigene Grundstücke, die sie zur Wohn-Bebauung freigibt, künftig verstärkt in Erbpacht vergeben, statt sie zu verkaufen. Beim Erbbaurecht kauft der Bauherr den Boden, auf dem er sein Haus errichtet, nicht, sondern zahlt an die Stadt über die nächsten Jahrzehnte einen jährlichen Erbpachtzins, sozusagen als Benutzungsgebühr. Die Grünen hatten im Wahlkampf die verstärkte Vergabe von Grundstücken in Erbpacht gefordert.

Der Vorteil: Beim Bau eines Hauses fallen für die Bauherren erst einmal keine Kosten für den Grundstückskauf an. Die gestiegenen Grundstückspreise sind zu einem großen Teil für die gestiegenen Immobilienpreise in Augsburg verantwortlich. Zuletzt hatte die Wählervereinigung „Augsburg in Bürgerhand“ ein Bürgerbegehren zur Durchsetzung von Erbbaurecht auf städtischen Bauflächen angedroht. Man sei mit dem Vorgehen der Stadt prinzipiell zufrieden, so Stadtrat Bruno Marcon als Reaktion auf einen kürzlich gefassten Beschluss zum Erbbaurecht. „Jetzt muss aber der Beschluss auch in die Praxis umgesetzt werden, um es zu einem wirkungsvollen Instrument im Kampf gegen Immobilien- und Wohnungspreistreiberei zu machen“, so Marcon. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine

Stadt Augsburg setzt auf Erbbaurecht im Kampf gegen Bodenspekulation

Stadt Augsburg setzt auf Erbbaurecht im Kampf gegen Bodenspekulation

Quelle: Stadtzeitung, Laura Türk, 30.11.2020

Stadt will Grundstücke für Ein- und Mehrfamilienhäuser nur noch im Erbbaurecht vergeben

Wer in Augsburg günstig wohnen möchte, hat es nicht leicht. Denn die Mieten sind teuer – und werden noch teurer. Allein bis April 2020 sind die durchschnittlichen Mietpreise in der Stadt im Vergleich zum Vorjahr laut einer Analyse der „Immowelt“ um sechs Prozent gestiegen. Wer sich bei diesen Voraussetzungen überlegt, lieber ein eigenes Haus zu bauen, der muss sich beim Grundstückskauf gegen Investoren durchsetzen, die in Augsburgs Bevölkerungswachstum gutes Potential für eine Wertsteigerung sehen. Zumindest mit städtischem Grund soll nun aber nicht mehr spekuliert werden. Der Wirtschaftsausschuss des Stadtrats hat in der vergangenen Woche beschlossen, Wohnbebauung auf kommunalen Grundstücken nur noch im Erbbaurecht zuzulassen. Weiterlesen in der Stadtzeitung

Siehe hierzu auch unsere Pressemitteilung vom 22.11.2020

Debatte über Schimpansenhaltung

Debatte über Schimpansenhaltung

Quelle: Augsburger Allgemeine, Stefan Krog, 30.11.2020

V-Partei und Augsburg in Bürgerhand kritisieren das Vorgehen der Zoo-Direktorin

Die V-Partei und die Wählervereinigung Augsburg in Bürgerhand kritisieren das Vorgehen des Zoos bei der Haltung der drei Schimpansen. Wie berichtet setzt der Zoo auf einen Umbau der bestehenden Schimpansenanlage, statt die Affen in eine Auffangstation abzugeben. Die Anlage erlaubt aktuell keine artgerechte Haltung und wäre auch nach einem Umbau recht klein.

Im Stadtrat kritisierte Bruno Marcon (Augsburg in Bürgerhand) das Vorgehen von Zoochefin Barbara Jantschke. Die von ihr vorgebrachten Begründungen gegen eine Abgabe in die Auffangstation in Wales seien unzureichend. Roland Wegner (V-Partei) kritisierte, dass Affen in Augsburg nie artgerecht haltbar seien. Der Innenbereich des Schimpansenhauses sei mit seinen 80 Quadratmetern eine „trostlose Bude“. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine

Erfolg des Bürgerbegehrens von Augsburg in Bürgerhand

Erfolg des Bürgerbegehrens von Augsburg in Bürgerhand

Quelle: Augsburg in Bürgerhand, Presseerklärung, 22.11.2020

Referent legt Beschlussvorlage zum Erbbaurecht vor

Am 25.11.2020 entscheidet der Liegenschaftsausschuss des Augsburger Stadtrats über die Beschlussvorlage „Vergabe von stadteigenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücken im Erbbaurecht“. Darin wird ausgeführt, dass stadteigene Wohnbauflächen und Gewerbeansiedlungsflächen „grundsätzlich im Erbbaurecht“ vergeben werden sollen.

Die grundsätzliche Vergabe nach Erbbaurecht wurde im Bürgerbegehren „Bezahlbares Wohnen in Augsburg“ gefordert, welches im März dieses Jahres mit der Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass
kommunales Bauland nur im Erbbaurecht vergeben werden darf“ gestartet war. In der Begründung des Begehrens wurde von den Initiatoren, die aus der Bürgerbewegung „Augsburg in Bürgerhand“
stammen, der Vorwurf erhoben, dass in der Vergangenheit die bisherigen Stadtregierungen kommunalen Grund in großem Umfang an private Bauträger und Anleger veräußert hatten. Damit
war ein wichtiges Gestaltungselement kommunaler Wohnbaupolitik aus der Hand gegeben worden. Um einen weiteren Ausverkauf von städtischem Grund und Boden zu stoppen, soll städtisches Bauland deshalb nur noch im Erbbaurecht vergeben werden. Mit dem Erbbaurecht kann die Stadt Wohnungspolitik über Konzeptvergabe entfalten und auch bezahlbaren Wohnraum schaffen, so das Begehren.

Im Mai brachte der neugewählte Stadtrat von Augsburg in Bürgerhand, Bruno Marcon, einen Antrag in den Stadtrat ein, die Ziele des Bürgerbegehrens zu übernehmen. Mit der Beschlussvorlage hat der Liegenschaftsreferent eine städtische Antwort vorgelegt, die in den Kernpunkten den Zielen des Bürgerbegehrens entspricht. Damit kann das Bürgerbegehren vorerst ruhen.

„Wir sehen in der Vorlage des Referenten eine Bestätigung unserer Forderung. Jetzt muss aber der Beschluss auch in die Praxis umgesetzt werden, um es zu einem wirkungsvollen Instrument im Kampf gegen Immobilien- und Wohnungspreistreiberei zu machen“, so Stadtrat Bruno Marcon. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens stimmen der Beschlussvorlage zu, sind aber wegen der fehlenden Eindeutigkeit skeptisch: „Die Vorlage lässt die Tür für Ausnahmeregelungen offen. So kann die grundsätzliche Vergabe nach Erbbaurecht über die Vergabe an die städtische WBG umgangen werden. Wir werden deshalb achtsam sein, inwieweit die Stadtregierung die Regelung tatsächlich umsetzt und notfalls wieder aktiv werden“, gibt Tobias Walter, ebenfalls Initiator des Bürgerbegehrens, zu bedenken.

Augsburg in Bürgerhand begrüßt es, dass nach der Erfüllung seiner Forderung nach einer Zweckentfremdungssatzung jetzt auch die Vergabe nach Erbbaurecht umgesetzt wird. Jedoch müssen noch weitere Schritte folgen, um die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt im Kampf gegen Spekulation und Preistreiberei bei Immobilien und Wohnungen zu erweitern. „Als nächsten Schritt werden wir auf die Verabschiedung einer Erhaltungssatzung drängen“, erklärt Stadtrat Bruno Marcon.

Streit um die Abgabe der Zoo-‰Schimpansen

Streit um die Abgabe der Zoo-‰Schimpansen

Quelle: Augsburger Allgemeine, Eva Maria Knab, 20.11.2020

Coco, Akemo und Nicky müssen in einem Gehege leben, das mit Tierschutz nicht zu vereinbaren ist. Jetzt gibt
es ein Tauziehen mit Tierrechtlern, die eine Abgabe der Affen einfädeln wollen. Die Zoo-Direktorin steht in der Kritik

Tierrechte-Aktivisten vom Great-Ape-Project in Deutschland sind sauer auf Augsburgs Zoodirektorin Barbara Jantschke. Sie fühlen sich mit ihrem Angebot abgewimmelt, die drei Augsburger Schimpansen Coco, Akemo und Nicky in einer Auffangstation für Menschenaffen in Südengland unterzubringen, weil die Haltung im Zoo nicht mehr mit dem Tierschutz zu vereinbaren ist. Jantschke widerspricht dem Vorwurf, sie sei an einer Abgabe der Schimpansen nicht wirklich interessiert. Sie sagt: „Ich bin nach allen Seiten offen.“ Der Zoo arbeite an einer Lösung.

Die städtische Zoo GmbH steckt wegen ihrer Schimpansen schon länger in der Zwickmühle. Die Veterinärbehörde hat 2017 eine Frist von fünf Jahren gesetzt, um die Schimpansen-Anlage zu modernisieren. Nach den geltenden Richtlinien erfüllt sie nicht einmal mehr ansatzweise die Mindestanforderungen für die Haltung von Menschenaffen. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine

Siehe hierzu auch den Kommentar von Eva Maria Knab.

Hier finden Sie den Dringlichkeitsantrag von Stadtrat Bruno Marcon

Umbaumaßnahmen der Schimpansenanlage

Umbaumaßnahmen der Schimpansenanlage

In der Umweltausschusssitzung vom 12.10. wurde ein Beschlussantrag vorgelegt, der für den Umbau des Schimpansenhauses des Zoos, in dem drei Tiere leben, eine städtische Förderung in Höhe von 500.000,00 Euro (von insgesamt 768.024,76) verlangte. Grund für den Umbau war, dass das jetzige Gebäude nicht den Vorgaben des Tierschutzes entspricht. Irritierend war jedoch dabei, dass auch nach dem Umbau zwar eine Verbesserung der Lebensverhältnisse für die Schimpansen eintreten würde, der Bau dann immer noch nicht tierrechtskonform wäre. Von der Zoodirektorin wurde auf Anfrage von Bruno Marcon hin geäußert, dass ein Neubau, der den Tierrechtsvorgaben entspricht, mindestens 20 Millionen Euro kosten würde. Dieser Betrag ist nicht finanzierbar. Der Versuch, die Tiere in einem anderen Zoo in Europa unterzubringen, sei angeblich gescheitert.

Dieses Dilemma von sehr hohen Ausgaben, verbunden mit weiter fehlendem Voraussetzungen für das Tierwohl, hat unseren Stadtrat Bruno Marcon bewegt, mögliche Alternativen zu überprüfen. Auf einen Hinweis hin hatte Marcon mehrfachen Kontakt mit dem Wales Ape and Monkey Sanctuary. Diese Einrichtung erklärte ihre Bereitschaft, die Tiere aufzunehmen. Daraufhin wurde ein Dringlichkeitsantrag für die nächste Stadtratssitzung am 26.11. eingereicht. Hier finden Sie den Antrag.