Liebe Unterstützer von Augsburg in Bürgerhand,
aufgrund der geltenden Corona-Maßnahmen müssen wir unsere kommende Jahreshauptversammlung am 13. November 2020 leider absagen. Sobald Versammlungen wieder möglich sind werden wir uns rechtzeitig wieder bei Euch melden.
Wir wünschen Euch alles Gute in diesen unruhigen Zeiten.
Quelle: Augsburger Allgemeine, 28.10.2020
Allzu viele Leerstände und Fremdvermietungen, etwa über die Internet-Plattform Airbnb, gibt es derzeit nicht in Augsburg. Die Stadt möchte aber für die Zukunft gerüstet sein
Die Stadt möchte verhindern, dass Wohnungen in Augsburg künftig anders als zum ständigen Wohnen genutzt werden, sei es als Ferienwohnungen, die über Plattformen wie Airbnb angeboten werden, sowie als Monteurswohnungen oder Büros. Dazu soll eine sogenannte Zweckentfremdungssatzung auf den Weg gebracht werden. Der Mieterverein fordert eine solche Satzung schon seit Jahren für Augsburg. Bisher konnte sich die Rathauspolitik auf keinen Weg einigen, im schwarz-grünen Koalitionsvertrag wurde eine solche Satzung dann festgeschrieben. Der Wohnungsausschuss des Stadtrats soll am Mittwoch die ersten Weichen für eine solche Satzung stellen.
In den vergangenen Jahren wurde zunehmend mit Sorge betrachtet, dass die Wohnungsvermietung über Plattformen wie Airbnb einfacher geworden ist. Angesichts des Welterbe-Titels befürchteten manche, dass Vermieter ihre Wohnungen lieber als Ferienwohnung vermieten, weil sich so mehr Geld machen lassen könnte. Für den angespannten Augsburger Wohnungsmarkt stehen diese Wohnungen dann nicht mehr zur Verfügung. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine
Kritik an abgespecktem Stadtrat in Augsburg: Soziale Fraktion befürchtet Schwächung des Gremiums
Quelle: Stadtzeitung, 25.10.2020
Geht es nach der schwarz-grünen Stadtregierung, dann wird die kommende Sitzung des Stadtrats am Donnerstag nur auf das Nötigste beschränkt. Den Großteil der Arbeit soll der Hauptausschuss übernehmen, dem 17 Stadträte angehören, welche die im Stadtrat vorhandenen Fraktionen, CSU, Grüne, Soziale Fraktion, Bürgerliche Mitte und AfD abbilden. Ebenfalls im Ausschuss ist Bruno Marcon, Augsburg in Bürgerhand, als Vertreter der fraktionslosen Stadträte. Darüber wurden nun die Stadträte informiert; einverstanden sind damit längst nicht alle. Weiterlesen in der Stadtzeitung
Hier finden Sie unsere dazugehörige Presseerklärung
Quelle: DAZ, 23.10.2020
Via Pressemitteilung haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens für eine günstigere und möglicherweise bessere Sanierung des Theaters heute den Start ihrer Unternehmung bekannt gegeben.
Wie jede andere Unternehmung stehe auch dieses Projekt unter dem Zeichen von Corona. Infostände seien schwierig zu realisieren, weshalb man zunächst versuche, über Auslegestellen der Unterschriftenlisten und über die Homepage Unterschriften zu generieren. Seit heute ist die Homepage theater-kostenstopp.de online. Weiterlesen in der DAZ.
Quelle: Augsburger Allgemeine, Stefan Krog, 23.10.2020
Initiative Mitinitiator und Stadtrat Bruno Marcon sieht nun die Stadt am Zug, was das Thema Erbbaurecht betrifft
Die Wählervereinigung „Augsburg in Bürgerhand“ und ihr Stadtrat Bruno Marcon fordern von der Stadt konkrete Schritte, was die Vergabe von städtischen Grundstücken für Wohnbauzwecke betrifft. Bauland in städtischer Hand dürfe künftig nicht mehr verkauft werden, sondern solle an Bauherren nur noch in Erbpacht vergeben werden, so die Forderung.
Bei diesem Modell darf man als Bauherr das Grundstück bebauen, ohne es zu kaufen und die momentan teils erheblichen Bodenpreise zu bezahlen. Dafür muss man für die Dauer des Vertrags (häufig 100 Jahre) eine jährliche Gebühr bezahlen. Ein Bürgerbegehren mit entsprechender Zielsetzung hatte Marcon vor der Kommunalwahl angekündigt. Allerdings lief dieses aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr an. Mittlerweile hat das schwarz-grüne Regierungsbündnis das Thema Erbpacht in den Koalitionsvertrag aufgenommen, allerdings nicht als alleinige Art der Vergabe. Auch Gemeinschaftliches Bauen (geplant im Sheridan-Areal) oder die Vergabe im „Einheimischenmodell“ kommen vor. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine
Quelle: Augsburg in Bürgerhand, Presseerklärung, 22.10.2020
Eingriff in Rechte des Parlaments: Stadtratssitzungen sollen verkürzt werden
Mit der Begründung, dass lange Stadtratssitzungen eine erhöhte Corona-Ansteckungsgefahr hervorrufen, hat die Stadtregierung die Sitzung des Augsburger Stadtparlaments massiv begrenzt. Nur für kurze Zeit, bei Abhandlung weniger anliegender Themen, soll der Stadtrat in seiner Gesamtheit zusammenkommen. Sonst soll der Ferien- und Hauptausschuss die anliegende Stadtratstätigkeit übernehmen. Der Hauptausschuss setzt sich zusammen aus 17 Mitgliedern des Stadtrats, welche die im Stadtrat vorhandenen Fraktionen, CSU, Grüne, Soziale Fraktion, Bürgerliche Mitte und AfD abbilden. Ebenfalls im Ausschuss ist Bruno Marcon, Augsburg in Bürgerhand, als Vertreter der fraktionslosen Stadträte. Ausgeschlossen sind von zukünftigen Entscheidungen die Mehrheit von 43 Stadträten und insbesondere die Stadträte, die keiner Fraktion angehören.
Augsburg in Bürgerhand sieht die Übertragung der städtischen Entscheidungshoheit in einen Ausschuss als tiefen Einschnitt in die Grundlagen der Gemeinde-Demokratie an. Stadtrat Bruno Marcon gibt zu Bedenken: „Die Kommune ist die Keimzelle der parlamentarischen Demokratie. Hier können die Bürger/innen im Gemeindeparlament unmittelbar erleben, wie die Entscheidungen in der Gemeinde getroffen werden. Die Stadträte sind Vertreter der Gemeindebürger und nicht irgendwelcher Fraktionen. Ein Verständnis, das leider oft falsch gehandhabt wird. Der Stadtrat soll in der Vertretung der Bürger nur seinem Gewissen verpflichtet sein. Diese Aufgabe raubt man den Stadträten, wenn sie nicht mehr an den Entscheidungen ihrer Kommune teilhaben können.“
Deshalb fordert Augsburg in Bürgerhand das Zusammentreten des Stadtrats mit allen seinen Stadträten. Die notwendigen Hygienemaßnahmen können mit den Abstandsregeln in großen Hallen, wie z.B. in der Kongresshalle, verwirklicht werden. Es darf keinen Ausschluss von Stadträten geben. Das ist ein Eingriff in die Rechte des Stadtparlaments und seiner Stadträte.