Quelle: Stadtzeitung, 17.12.2020
Der Stadtrat hat über den Verlauf der Linie 5 entschieden. Das Gremium beschloss am Donnerstag die Verwaltungsvorlage mit 35 zu 23 Gegenstimmen. Die Linie 5 soll jetzt also nach der von den Stadtwerken und den Koalitionsparteien bevorzugten Variante gebaut werden. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens muss nun die Regierung von Schwaben den Plänen zustimmen, gegen die es nicht nur im Stadtrat, sondern auch in der Stadtgesellschaft viele Gegenstimmen gibt.
In der Novembersitzung hatte der Stadtrat drei Stunden lang debattiert, einen Beschluss dann aber zurückgestellt. Stadtwerke und Stadt Augsburg favorisierten wie berichtet eine „geflügelte Variante“ durch Rosenau- und Pferseer Straße beziehungsweise durch die Perzheim- und Hörbrotstraße. Für diese sprach sich nun auch die Mehrheit des Stadtrates aus. Weiterlesen in der Stadtzeitung, siehe auch a.tv aktuell vom 17.12.2020
Quelle: Augsburger Allgemeine, Stefan Krog, 8.12.2020
Das Instrumentarium soll Bauherren von den Kosten des Grundstückskaufs entlasten. Wie groß die Wirkung in Augsburg ist, lässt sich bislang noch nicht abschätzen
Die Stadt wird eigene Grundstücke, die sie zur Wohn-Bebauung freigibt, künftig verstärkt in Erbpacht vergeben, statt sie zu verkaufen. Beim Erbbaurecht kauft der Bauherr den Boden, auf dem er sein Haus errichtet, nicht, sondern zahlt an die Stadt über die nächsten Jahrzehnte einen jährlichen Erbpachtzins, sozusagen als Benutzungsgebühr. Die Grünen hatten im Wahlkampf die verstärkte Vergabe von Grundstücken in Erbpacht gefordert.
Der Vorteil: Beim Bau eines Hauses fallen für die Bauherren erst einmal keine Kosten für den Grundstückskauf an. Die gestiegenen Grundstückspreise sind zu einem großen Teil für die gestiegenen Immobilienpreise in Augsburg verantwortlich. Zuletzt hatte die Wählervereinigung „Augsburg in Bürgerhand“ ein Bürgerbegehren zur Durchsetzung von Erbbaurecht auf städtischen Bauflächen angedroht. Man sei mit dem Vorgehen der Stadt prinzipiell zufrieden, so Stadtrat Bruno Marcon als Reaktion auf einen kürzlich gefassten Beschluss zum Erbbaurecht. „Jetzt muss aber der Beschluss auch in die Praxis umgesetzt werden, um es zu einem wirkungsvollen Instrument im Kampf gegen Immobilien- und Wohnungspreistreiberei zu machen“, so Marcon. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine
Quelle: Stadtzeitung, Laura Türk, 30.11.2020
Stadt will Grundstücke für Ein- und Mehrfamilienhäuser nur noch im Erbbaurecht vergeben
Wer in Augsburg günstig wohnen möchte, hat es nicht leicht. Denn die Mieten sind teuer – und werden noch teurer. Allein bis April 2020 sind die durchschnittlichen Mietpreise in der Stadt im Vergleich zum Vorjahr laut einer Analyse der „Immowelt“ um sechs Prozent gestiegen. Wer sich bei diesen Voraussetzungen überlegt, lieber ein eigenes Haus zu bauen, der muss sich beim Grundstückskauf gegen Investoren durchsetzen, die in Augsburgs Bevölkerungswachstum gutes Potential für eine Wertsteigerung sehen. Zumindest mit städtischem Grund soll nun aber nicht mehr spekuliert werden. Der Wirtschaftsausschuss des Stadtrats hat in der vergangenen Woche beschlossen, Wohnbebauung auf kommunalen Grundstücken nur noch im Erbbaurecht zuzulassen. Weiterlesen in der Stadtzeitung
Siehe hierzu auch unsere Pressemitteilung vom 22.11.2020
Quelle: Augsburger Allgemeine, Stefan Krog, 30.11.2020
V-Partei und Augsburg in Bürgerhand kritisieren das Vorgehen der Zoo-Direktorin
Die V-Partei und die Wählervereinigung Augsburg in Bürgerhand kritisieren das Vorgehen des Zoos bei der Haltung der drei Schimpansen. Wie berichtet setzt der Zoo auf einen Umbau der bestehenden Schimpansenanlage, statt die Affen in eine Auffangstation abzugeben. Die Anlage erlaubt aktuell keine artgerechte Haltung und wäre auch nach einem Umbau recht klein.
Im Stadtrat kritisierte Bruno Marcon (Augsburg in Bürgerhand) das Vorgehen von Zoochefin Barbara Jantschke. Die von ihr vorgebrachten Begründungen gegen eine Abgabe in die Auffangstation in Wales seien unzureichend. Roland Wegner (V-Partei) kritisierte, dass Affen in Augsburg nie artgerecht haltbar seien. Der Innenbereich des Schimpansenhauses sei mit seinen 80 Quadratmetern eine „trostlose Bude“. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine
Quelle: Augsburg in Bürgerhand, Presseerklärung, 22.11.2020
Referent legt Beschlussvorlage zum Erbbaurecht vor
Am 25.11.2020 entscheidet der Liegenschaftsausschuss des Augsburger Stadtrats über die Beschlussvorlage „Vergabe von stadteigenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücken im Erbbaurecht“. Darin wird ausgeführt, dass stadteigene Wohnbauflächen und Gewerbeansiedlungsflächen „grundsätzlich im Erbbaurecht“ vergeben werden sollen.
Die grundsätzliche Vergabe nach Erbbaurecht wurde im Bürgerbegehren „Bezahlbares Wohnen in Augsburg“ gefordert, welches im März dieses Jahres mit der Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass
kommunales Bauland nur im Erbbaurecht vergeben werden darf“ gestartet war. In der Begründung des Begehrens wurde von den Initiatoren, die aus der Bürgerbewegung „Augsburg in Bürgerhand“
stammen, der Vorwurf erhoben, dass in der Vergangenheit die bisherigen Stadtregierungen kommunalen Grund in großem Umfang an private Bauträger und Anleger veräußert hatten. Damit
war ein wichtiges Gestaltungselement kommunaler Wohnbaupolitik aus der Hand gegeben worden. Um einen weiteren Ausverkauf von städtischem Grund und Boden zu stoppen, soll städtisches Bauland deshalb nur noch im Erbbaurecht vergeben werden. Mit dem Erbbaurecht kann die Stadt Wohnungspolitik über Konzeptvergabe entfalten und auch bezahlbaren Wohnraum schaffen, so das Begehren.
Im Mai brachte der neugewählte Stadtrat von Augsburg in Bürgerhand, Bruno Marcon, einen Antrag in den Stadtrat ein, die Ziele des Bürgerbegehrens zu übernehmen. Mit der Beschlussvorlage hat der Liegenschaftsreferent eine städtische Antwort vorgelegt, die in den Kernpunkten den Zielen des Bürgerbegehrens entspricht. Damit kann das Bürgerbegehren vorerst ruhen.
„Wir sehen in der Vorlage des Referenten eine Bestätigung unserer Forderung. Jetzt muss aber der Beschluss auch in die Praxis umgesetzt werden, um es zu einem wirkungsvollen Instrument im Kampf gegen Immobilien- und Wohnungspreistreiberei zu machen“, so Stadtrat Bruno Marcon. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens stimmen der Beschlussvorlage zu, sind aber wegen der fehlenden Eindeutigkeit skeptisch: „Die Vorlage lässt die Tür für Ausnahmeregelungen offen. So kann die grundsätzliche Vergabe nach Erbbaurecht über die Vergabe an die städtische WBG umgangen werden. Wir werden deshalb achtsam sein, inwieweit die Stadtregierung die Regelung tatsächlich umsetzt und notfalls wieder aktiv werden“, gibt Tobias Walter, ebenfalls Initiator des Bürgerbegehrens, zu bedenken.
Augsburg in Bürgerhand begrüßt es, dass nach der Erfüllung seiner Forderung nach einer Zweckentfremdungssatzung jetzt auch die Vergabe nach Erbbaurecht umgesetzt wird. Jedoch müssen noch weitere Schritte folgen, um die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt im Kampf gegen Spekulation und Preistreiberei bei Immobilien und Wohnungen zu erweitern. „Als nächsten Schritt werden wir auf die Verabschiedung einer Erhaltungssatzung drängen“, erklärt Stadtrat Bruno Marcon.
Quelle: Augsburger Allgemeine, Eva Maria Knab, 20.11.2020
Coco, Akemo und Nicky müssen in einem Gehege leben, das mit Tierschutz nicht zu vereinbaren ist. Jetzt gibt
es ein Tauziehen mit Tierrechtlern, die eine Abgabe der Affen einfädeln wollen. Die Zoo-Direktorin steht in der Kritik
Tierrechte-Aktivisten vom Great-Ape-Project in Deutschland sind sauer auf Augsburgs Zoodirektorin Barbara Jantschke. Sie fühlen sich mit ihrem Angebot abgewimmelt, die drei Augsburger Schimpansen Coco, Akemo und Nicky in einer Auffangstation für Menschenaffen in Südengland unterzubringen, weil die Haltung im Zoo nicht mehr mit dem Tierschutz zu vereinbaren ist. Jantschke widerspricht dem Vorwurf, sie sei an einer Abgabe der Schimpansen nicht wirklich interessiert. Sie sagt: „Ich bin nach allen Seiten offen.“ Der Zoo arbeite an einer Lösung.
Die städtische Zoo GmbH steckt wegen ihrer Schimpansen schon länger in der Zwickmühle. Die Veterinärbehörde hat 2017 eine Frist von fünf Jahren gesetzt, um die Schimpansen-Anlage zu modernisieren. Nach den geltenden Richtlinien erfüllt sie nicht einmal mehr ansatzweise die Mindestanforderungen für die Haltung von Menschenaffen. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine
Siehe hierzu auch den Kommentar von Eva Maria Knab.
Hier finden Sie den Dringlichkeitsantrag von Stadtrat Bruno Marcon