Stadt Augsburg setzt auf Erbbaurecht im Kampf gegen Bodenspekulation

Stadt Augsburg setzt auf Erbbaurecht im Kampf gegen Bodenspekulation

Quelle: Stadtzeitung, Laura Türk, 30.11.2020

Stadt will Grundstücke für Ein- und Mehrfamilienhäuser nur noch im Erbbaurecht vergeben

Wer in Augsburg günstig wohnen möchte, hat es nicht leicht. Denn die Mieten sind teuer – und werden noch teurer. Allein bis April 2020 sind die durchschnittlichen Mietpreise in der Stadt im Vergleich zum Vorjahr laut einer Analyse der „Immowelt“ um sechs Prozent gestiegen. Wer sich bei diesen Voraussetzungen überlegt, lieber ein eigenes Haus zu bauen, der muss sich beim Grundstückskauf gegen Investoren durchsetzen, die in Augsburgs Bevölkerungswachstum gutes Potential für eine Wertsteigerung sehen. Zumindest mit städtischem Grund soll nun aber nicht mehr spekuliert werden. Der Wirtschaftsausschuss des Stadtrats hat in der vergangenen Woche beschlossen, Wohnbebauung auf kommunalen Grundstücken nur noch im Erbbaurecht zuzulassen. Weiterlesen in der Stadtzeitung

Siehe hierzu auch unsere Pressemitteilung vom 22.11.2020

Erfolg des Bürgerbegehrens von Augsburg in Bürgerhand

Erfolg des Bürgerbegehrens von Augsburg in Bürgerhand

Quelle: Augsburg in Bürgerhand, Presseerklärung, 22.11.2020

Referent legt Beschlussvorlage zum Erbbaurecht vor

Am 25.11.2020 entscheidet der Liegenschaftsausschuss des Augsburger Stadtrats über die Beschlussvorlage „Vergabe von stadteigenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücken im Erbbaurecht“. Darin wird ausgeführt, dass stadteigene Wohnbauflächen und Gewerbeansiedlungsflächen „grundsätzlich im Erbbaurecht“ vergeben werden sollen.

Die grundsätzliche Vergabe nach Erbbaurecht wurde im Bürgerbegehren „Bezahlbares Wohnen in Augsburg“ gefordert, welches im März dieses Jahres mit der Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass
kommunales Bauland nur im Erbbaurecht vergeben werden darf“ gestartet war. In der Begründung des Begehrens wurde von den Initiatoren, die aus der Bürgerbewegung „Augsburg in Bürgerhand“
stammen, der Vorwurf erhoben, dass in der Vergangenheit die bisherigen Stadtregierungen kommunalen Grund in großem Umfang an private Bauträger und Anleger veräußert hatten. Damit
war ein wichtiges Gestaltungselement kommunaler Wohnbaupolitik aus der Hand gegeben worden. Um einen weiteren Ausverkauf von städtischem Grund und Boden zu stoppen, soll städtisches Bauland deshalb nur noch im Erbbaurecht vergeben werden. Mit dem Erbbaurecht kann die Stadt Wohnungspolitik über Konzeptvergabe entfalten und auch bezahlbaren Wohnraum schaffen, so das Begehren.

Im Mai brachte der neugewählte Stadtrat von Augsburg in Bürgerhand, Bruno Marcon, einen Antrag in den Stadtrat ein, die Ziele des Bürgerbegehrens zu übernehmen. Mit der Beschlussvorlage hat der Liegenschaftsreferent eine städtische Antwort vorgelegt, die in den Kernpunkten den Zielen des Bürgerbegehrens entspricht. Damit kann das Bürgerbegehren vorerst ruhen.

„Wir sehen in der Vorlage des Referenten eine Bestätigung unserer Forderung. Jetzt muss aber der Beschluss auch in die Praxis umgesetzt werden, um es zu einem wirkungsvollen Instrument im Kampf gegen Immobilien- und Wohnungspreistreiberei zu machen“, so Stadtrat Bruno Marcon. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens stimmen der Beschlussvorlage zu, sind aber wegen der fehlenden Eindeutigkeit skeptisch: „Die Vorlage lässt die Tür für Ausnahmeregelungen offen. So kann die grundsätzliche Vergabe nach Erbbaurecht über die Vergabe an die städtische WBG umgangen werden. Wir werden deshalb achtsam sein, inwieweit die Stadtregierung die Regelung tatsächlich umsetzt und notfalls wieder aktiv werden“, gibt Tobias Walter, ebenfalls Initiator des Bürgerbegehrens, zu bedenken.

Augsburg in Bürgerhand begrüßt es, dass nach der Erfüllung seiner Forderung nach einer Zweckentfremdungssatzung jetzt auch die Vergabe nach Erbbaurecht umgesetzt wird. Jedoch müssen noch weitere Schritte folgen, um die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt im Kampf gegen Spekulation und Preistreiberei bei Immobilien und Wohnungen zu erweitern. „Als nächsten Schritt werden wir auf die Verabschiedung einer Erhaltungssatzung drängen“, erklärt Stadtrat Bruno Marcon.

Stadt will Wohnungen statt Zimmervermietung

Stadt will Wohnungen statt Zimmervermietung

Quelle: Augsburger Allgemeine, 28.10.2020

Allzu viele Leerstände und Fremdvermietungen, etwa über die Internet-Plattform Airbnb, gibt es derzeit nicht in Augsburg. Die Stadt möchte aber für die Zukunft gerüstet sein

Die Stadt möchte verhindern, dass Wohnungen in Augsburg künftig anders als zum ständigen Wohnen genutzt werden, sei es als Ferienwohnungen, die über Plattformen wie Airbnb angeboten werden, sowie als Monteurswohnungen oder Büros. Dazu soll eine sogenannte Zweckentfremdungssatzung auf den Weg gebracht werden. Der Mieterverein fordert eine solche Satzung schon seit Jahren für Augsburg. Bisher konnte sich die Rathauspolitik auf keinen Weg einigen, im schwarz-grünen Koalitionsvertrag wurde eine solche Satzung dann festgeschrieben. Der Wohnungsausschuss des Stadtrats soll am Mittwoch die ersten Weichen für eine solche Satzung stellen.

In den vergangenen Jahren wurde zunehmend mit Sorge betrachtet, dass die Wohnungsvermietung über Plattformen wie Airbnb einfacher geworden ist. Angesichts des Welterbe-Titels befürchteten manche, dass Vermieter ihre Wohnungen lieber als Ferienwohnung vermieten, weil sich so mehr Geld machen lassen könnte. Für den angespannten Augsburger Wohnungsmarkt stehen diese Wohnungen dann nicht mehr zur Verfügung. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine

Wie geht es mit dem Wohn-Bürgerbegehren weiter?

Wie geht es mit dem Wohn-Bürgerbegehren weiter?

Quelle: Augsburger Allgemeine, Stefan Krog, 23.10.2020

Initiative Mitinitiator und Stadtrat Bruno Marcon sieht nun die Stadt am Zug, was das Thema Erbbaurecht betrifft

Die Wählervereinigung „Augsburg in Bürgerhand“ und ihr Stadtrat Bruno Marcon fordern von der Stadt konkrete Schritte, was die Vergabe von städtischen Grundstücken für Wohnbauzwecke betrifft. Bauland in städtischer Hand dürfe künftig nicht mehr verkauft werden, sondern solle an Bauherren nur noch in Erbpacht vergeben werden, so die Forderung.

Bei diesem Modell darf man als Bauherr das Grundstück bebauen, ohne es zu kaufen und die momentan teils erheblichen Bodenpreise zu bezahlen. Dafür muss man für die Dauer des Vertrags (häufig 100 Jahre) eine jährliche Gebühr bezahlen. Ein Bürgerbegehren mit entsprechender Zielsetzung hatte Marcon vor der Kommunalwahl angekündigt. Allerdings lief dieses aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr an. Mittlerweile hat das schwarz-grüne Regierungsbündnis das Thema Erbpacht in den Koalitionsvertrag aufgenommen, allerdings nicht als alleinige Art der Vergabe. Auch Gemeinschaftliches Bauen (geplant im Sheridan-Areal) oder die Vergabe im „Einheimischenmodell“ kommen vor. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine

Wohnungsnot: Keine Zweckentfremdung mehr zulassen

Wohnungsnot: Keine Zweckentfremdung mehr zulassen

Quelle: DAZ, 12.09.2020

Was hat die neue Stadtregierung bisher unternommen, um ihr Wahlversprechen (Eintreten für bezahlbaren Wohnraum) umzusetzen? Nichts! Nun wird ein konkreter Vorschlag von AIB dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt.

Dringend notwendiger Wohnraum wird durch zweckfremde Nutzung der Allgemeinheit dauerhaft entzogen. So werden zum Beispiel immer mehr Wohnungen für längere oder kürzeren Zeiträume zur Ferienvermietung über Internetplattformen angeboten. Weiterlesen auf DAZ

Bürgerbegehren für preiswertes Wohnen in Augsburg

Bürgerbegehren für preiswertes Wohnen in Augsburg

Quelle: Stadtzeitung, 3.3.2020

Die Bürgerbewegung „Augsburg in Bürgerhand“ (AiB) sammelt seit dieser Woche Unterschriften für ein Bürgerbegehren, das der Stadtverwaltung vorschreiben soll, Grundstücke künftig nicht mehr an Bauträger zu veräußern sondern ausschließlich in Erbpacht zu vergeben.

„Die Stadtregierung schützt die Bürger unserer Stadt nicht vor Preisexplosionen bei Miet- und Immobilienpreisen“, sagte Mitinitiator des Bürgerbegehrens, Listenführer und OB-Kandidat der Bürgerbewegung Bruno Marcon. In den vergangenen Jahrzehnten habe die Stadtregierung nach Ansicht von „Augsburg in Bürgerhand“ in großem Umfang städtischen Boden an private Investoren verkauft. „Damit hat die Stadtregierung ein wichtiges Instrument zur Gestaltung einer kommunalen Wohnungspolitik aus der Hand gegeben“, so das Bündnis. Weiterlesen in der Stadtzeitung