Die geplante Streckenführung für Linie 5 wird abgelehnt

Die geplante Streckenführung für Linie 5 wird abgelehnt

Quelle: Augsburg in Bürgerhand, Presseerklärung, 12.12.2020

Dringlichkeitsantrag fordert Prüfung weiterer Varianten

Augsburg in Bürgerhand fordert die Stadträte auf, die Entscheidung über die Streckenführung der Linie 5 von der Tagesordnung der Stadtratssitzung am 17.12.2020 zu nehmen.

„Die beiden vorgestellten Streckenvarianten sind aus verkehrstechnischen und ökologischen Gründen abzulehnen“ stellt Tobias Walter, Vorstandsmitglied der Bürgervereinigung fest. Augsburg in Bürgerhand unterstützt die Bedenken von Initiativen wie der Sebastian-Buchegger-Stiftung, der BI-Thelottviertel, der ANA, der Baum-Allianz-Augsburg und verschiedener Fachleute. Demnach sind durch die von der Stadtregierung favorisierte Streckenführung durch das Thelottviertel und durch die Holzbachstrasse enorme Verkehrsverdichtung, Lärmbelastungen und erhebliche Eingriffe ins bestehende Grün zu erwarten. Auch die Streckenführung durch die nördliche Rosenaustrasse würde eine Vernichtung der dort bestehenden Kastanienallee hervorrufen.

Alternative Varianten zu den beiden Streckenführungen wurde dem Stadtrat einer Prüfung vorenthalten. Deshalb fordert Stadtrat Bruno Marcon in einem Dringlichkeitsantrag (siehe Anlage), die in die engere Auswahl gelangten neun Varianten den Bürgern und dem Stadtrat zur Prüfung öffentlich zu machen. Geprüft werden sollte auch eine Stellungnahme aus der Regierung von Schwaben, wonach der Antrag zur Planungsfeststellung nicht, wie Baureferent Merkle behauptete, im Dezember sondern erst im Laufe der ersten Monate des neuen Jahres eingebracht werden müsse. Das würde dem Stadtrat die notwendige Zeit einräumen, andere vorhandenen Varianten und auch die Argumente der Initiativen und Bürgervereinigungen sachlich prüfen zu können.

Falls die Stadtregierung sich einer seriösen Prüfung der anderen Varianten verweigert und an den Bürgern vorbei ihre favorisierte Linienführung in der kommenden Stadtratssitzung durchpeitscht, ruft Augsburg in Bürgerhand zu weiteren Protesten und auch zu rechtlichen Einsprüchen in Hinblick auf das Anhörungsverfahren auf.

Die Stadt vergibt Grundstücke im Erbbaurecht

Die Stadt vergibt Grundstücke im Erbbaurecht

Quelle: Augsburger Allgemeine, Stefan Krog, 8.12.2020

Das Instrumentarium soll Bauherren von den Kosten des Grundstückskaufs entlasten. Wie groß die Wirkung in Augsburg ist, lässt sich bislang noch nicht abschätzen

Die Stadt wird eigene Grundstücke, die sie zur Wohn-Bebauung freigibt, künftig verstärkt in Erbpacht vergeben, statt sie zu verkaufen. Beim Erbbaurecht kauft der Bauherr den Boden, auf dem er sein Haus errichtet, nicht, sondern zahlt an die Stadt über die nächsten Jahrzehnte einen jährlichen Erbpachtzins, sozusagen als Benutzungsgebühr. Die Grünen hatten im Wahlkampf die verstärkte Vergabe von Grundstücken in Erbpacht gefordert.

Der Vorteil: Beim Bau eines Hauses fallen für die Bauherren erst einmal keine Kosten für den Grundstückskauf an. Die gestiegenen Grundstückspreise sind zu einem großen Teil für die gestiegenen Immobilienpreise in Augsburg verantwortlich. Zuletzt hatte die Wählervereinigung „Augsburg in Bürgerhand“ ein Bürgerbegehren zur Durchsetzung von Erbbaurecht auf städtischen Bauflächen angedroht. Man sei mit dem Vorgehen der Stadt prinzipiell zufrieden, so Stadtrat Bruno Marcon als Reaktion auf einen kürzlich gefassten Beschluss zum Erbbaurecht. „Jetzt muss aber der Beschluss auch in die Praxis umgesetzt werden, um es zu einem wirkungsvollen Instrument im Kampf gegen Immobilien- und Wohnungspreistreiberei zu machen“, so Marcon. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine

Stadt Augsburg setzt auf Erbbaurecht im Kampf gegen Bodenspekulation

Stadt Augsburg setzt auf Erbbaurecht im Kampf gegen Bodenspekulation

Quelle: Stadtzeitung, Laura Türk, 30.11.2020

Stadt will Grundstücke für Ein- und Mehrfamilienhäuser nur noch im Erbbaurecht vergeben

Wer in Augsburg günstig wohnen möchte, hat es nicht leicht. Denn die Mieten sind teuer – und werden noch teurer. Allein bis April 2020 sind die durchschnittlichen Mietpreise in der Stadt im Vergleich zum Vorjahr laut einer Analyse der „Immowelt“ um sechs Prozent gestiegen. Wer sich bei diesen Voraussetzungen überlegt, lieber ein eigenes Haus zu bauen, der muss sich beim Grundstückskauf gegen Investoren durchsetzen, die in Augsburgs Bevölkerungswachstum gutes Potential für eine Wertsteigerung sehen. Zumindest mit städtischem Grund soll nun aber nicht mehr spekuliert werden. Der Wirtschaftsausschuss des Stadtrats hat in der vergangenen Woche beschlossen, Wohnbebauung auf kommunalen Grundstücken nur noch im Erbbaurecht zuzulassen. Weiterlesen in der Stadtzeitung

Siehe hierzu auch unsere Pressemitteilung vom 22.11.2020

Debatte über Schimpansenhaltung

Debatte über Schimpansenhaltung

Quelle: Augsburger Allgemeine, Stefan Krog, 30.11.2020

V-Partei und Augsburg in Bürgerhand kritisieren das Vorgehen der Zoo-Direktorin

Die V-Partei und die Wählervereinigung Augsburg in Bürgerhand kritisieren das Vorgehen des Zoos bei der Haltung der drei Schimpansen. Wie berichtet setzt der Zoo auf einen Umbau der bestehenden Schimpansenanlage, statt die Affen in eine Auffangstation abzugeben. Die Anlage erlaubt aktuell keine artgerechte Haltung und wäre auch nach einem Umbau recht klein.

Im Stadtrat kritisierte Bruno Marcon (Augsburg in Bürgerhand) das Vorgehen von Zoochefin Barbara Jantschke. Die von ihr vorgebrachten Begründungen gegen eine Abgabe in die Auffangstation in Wales seien unzureichend. Roland Wegner (V-Partei) kritisierte, dass Affen in Augsburg nie artgerecht haltbar seien. Der Innenbereich des Schimpansenhauses sei mit seinen 80 Quadratmetern eine „trostlose Bude“. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine

Erfolg des Bürgerbegehrens von Augsburg in Bürgerhand

Erfolg des Bürgerbegehrens von Augsburg in Bürgerhand

Quelle: Augsburg in Bürgerhand, Presseerklärung, 22.11.2020

Referent legt Beschlussvorlage zum Erbbaurecht vor

Am 25.11.2020 entscheidet der Liegenschaftsausschuss des Augsburger Stadtrats über die Beschlussvorlage „Vergabe von stadteigenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücken im Erbbaurecht“. Darin wird ausgeführt, dass stadteigene Wohnbauflächen und Gewerbeansiedlungsflächen „grundsätzlich im Erbbaurecht“ vergeben werden sollen.

Die grundsätzliche Vergabe nach Erbbaurecht wurde im Bürgerbegehren „Bezahlbares Wohnen in Augsburg“ gefordert, welches im März dieses Jahres mit der Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass
kommunales Bauland nur im Erbbaurecht vergeben werden darf“ gestartet war. In der Begründung des Begehrens wurde von den Initiatoren, die aus der Bürgerbewegung „Augsburg in Bürgerhand“
stammen, der Vorwurf erhoben, dass in der Vergangenheit die bisherigen Stadtregierungen kommunalen Grund in großem Umfang an private Bauträger und Anleger veräußert hatten. Damit
war ein wichtiges Gestaltungselement kommunaler Wohnbaupolitik aus der Hand gegeben worden. Um einen weiteren Ausverkauf von städtischem Grund und Boden zu stoppen, soll städtisches Bauland deshalb nur noch im Erbbaurecht vergeben werden. Mit dem Erbbaurecht kann die Stadt Wohnungspolitik über Konzeptvergabe entfalten und auch bezahlbaren Wohnraum schaffen, so das Begehren.

Im Mai brachte der neugewählte Stadtrat von Augsburg in Bürgerhand, Bruno Marcon, einen Antrag in den Stadtrat ein, die Ziele des Bürgerbegehrens zu übernehmen. Mit der Beschlussvorlage hat der Liegenschaftsreferent eine städtische Antwort vorgelegt, die in den Kernpunkten den Zielen des Bürgerbegehrens entspricht. Damit kann das Bürgerbegehren vorerst ruhen.

„Wir sehen in der Vorlage des Referenten eine Bestätigung unserer Forderung. Jetzt muss aber der Beschluss auch in die Praxis umgesetzt werden, um es zu einem wirkungsvollen Instrument im Kampf gegen Immobilien- und Wohnungspreistreiberei zu machen“, so Stadtrat Bruno Marcon. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens stimmen der Beschlussvorlage zu, sind aber wegen der fehlenden Eindeutigkeit skeptisch: „Die Vorlage lässt die Tür für Ausnahmeregelungen offen. So kann die grundsätzliche Vergabe nach Erbbaurecht über die Vergabe an die städtische WBG umgangen werden. Wir werden deshalb achtsam sein, inwieweit die Stadtregierung die Regelung tatsächlich umsetzt und notfalls wieder aktiv werden“, gibt Tobias Walter, ebenfalls Initiator des Bürgerbegehrens, zu bedenken.

Augsburg in Bürgerhand begrüßt es, dass nach der Erfüllung seiner Forderung nach einer Zweckentfremdungssatzung jetzt auch die Vergabe nach Erbbaurecht umgesetzt wird. Jedoch müssen noch weitere Schritte folgen, um die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt im Kampf gegen Spekulation und Preistreiberei bei Immobilien und Wohnungen zu erweitern. „Als nächsten Schritt werden wir auf die Verabschiedung einer Erhaltungssatzung drängen“, erklärt Stadtrat Bruno Marcon.

Streit um die Abgabe der Zoo-‰Schimpansen

Streit um die Abgabe der Zoo-‰Schimpansen

Quelle: Augsburger Allgemeine, Eva Maria Knab, 20.11.2020

Coco, Akemo und Nicky müssen in einem Gehege leben, das mit Tierschutz nicht zu vereinbaren ist. Jetzt gibt
es ein Tauziehen mit Tierrechtlern, die eine Abgabe der Affen einfädeln wollen. Die Zoo-Direktorin steht in der Kritik

Tierrechte-Aktivisten vom Great-Ape-Project in Deutschland sind sauer auf Augsburgs Zoodirektorin Barbara Jantschke. Sie fühlen sich mit ihrem Angebot abgewimmelt, die drei Augsburger Schimpansen Coco, Akemo und Nicky in einer Auffangstation für Menschenaffen in Südengland unterzubringen, weil die Haltung im Zoo nicht mehr mit dem Tierschutz zu vereinbaren ist. Jantschke widerspricht dem Vorwurf, sie sei an einer Abgabe der Schimpansen nicht wirklich interessiert. Sie sagt: „Ich bin nach allen Seiten offen.“ Der Zoo arbeite an einer Lösung.

Die städtische Zoo GmbH steckt wegen ihrer Schimpansen schon länger in der Zwickmühle. Die Veterinärbehörde hat 2017 eine Frist von fünf Jahren gesetzt, um die Schimpansen-Anlage zu modernisieren. Nach den geltenden Richtlinien erfüllt sie nicht einmal mehr ansatzweise die Mindestanforderungen für die Haltung von Menschenaffen. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine

Siehe hierzu auch den Kommentar von Eva Maria Knab.

Hier finden Sie den Dringlichkeitsantrag von Stadtrat Bruno Marcon