Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

im März startete das Bürgerbegehren: „Bezahlbares Wohnen in Augsburg“. Mit der Sammlung von Unterschriften soll gem. Art. 18a der Bayer. Gemeindeordnung die Durchführung eines Bürgerentscheides beantragt werden. In dem Bürgerbegehren wurde folgende Frage gestellt:

„Sind Sie dafür, dass kommunales Bauland nur im Erbbaurecht vergeben werden darf“

In der Begründung wird unter anderem ausgeführt, dass in der Vergangenheit kommunaler Grund und Boden in viel zu großem Umfang an private Bauträger und Anleger veräußert worden ist. Hier weiterlesen.