Quelle: Augsburg in Bürgerhand, Pressemitteilung vom 28. Juli 2026
Die Regierungskoalition will in der Stadtratssitzung am 30.07.2026 neue Funktionen für folgende Themenbereiche schaffen:
- Inklusion und kulturelle Teilhabe
- Mittelstand und Wirtschaftsförderung
- Sport und Olympiabewerbung
- Start-ups und Gründerszene
- Ehrenamtliches Engagement
- Umwelt- und Klimaschutz
- Kinder, Jugend und Familie
Mit dieser geplanten Einführung von sieben „Beauftragten“ des Stadtrats schafft die Regierungskoalition neue politische Funktionen, die offensichtlich mit Mitgliedern ihrer eigenen Fraktionen besetzt werden sollen.
Welchen konkreten Mehrwert haben diese neuen Ämter für die Bürgerinnen und Bürger Augsburgs?
Bis heute bleibt diese Antwort die Beschlussvorlage schuldig.
Die dort beschriebenen Aufgaben – Ansprechpartner sein, Bürgerkontakte pflegen, Interessen vertreten, Empfehlungen geben oder Maßnahmen anregen – gehören bereits heute zum Selbstverständnis und zu den gesetzlichen Aufgaben jedes einzelnen Stadtratsmitglieds. Dafür wurden alle Stadträtinnen und Stadträte gewählt.
Gleichzeitig verfügt Augsburg über eine leistungsfähige Stadtverwaltung mit berufsmäßigen Referenten und qualifizierten Fachämtern. Dort werden Strategien entwickelt, Projekte koordiniert, Bürgeranliegen bearbeitet und politische Entscheidungen vorbereitet. Es stellt sich daher die berechtigte Frage, welche Aufgaben künftig von den Beauftragten übernommen werden sollen, die nicht bereits heute von Stadtrat und Verwaltung wahrgenommen werden.
Besonders kritisch sehen wir, dass mit den neuen Funktionen eine um 30 Prozent höhere Aufwandsentschädigung verbunden ist. Eine solche Erhöhung muss nachvollziehbar begründet werden. Dazu gehören die Darlegung eines konkreten zusätzlichen Arbeitsaufwandes und eines erkennbaren Nutzens für die Stadt. Eine belastbare Begründung hierfür ist bislang nicht erkennbar.
Dass sämtliche Beauftragten offensichtlich aus den Reihen der Regierungskoalition kommen sollen, verstärkt den Eindruck, dass hier vor allem koalitionsinterne Funktionen geschaffen werden. Damit entsteht zwangsläufig die Frage, ob tatsächlich sachliche Erfordernisse oder vielmehr politische Erwägungen ausschlaggebend sind. Es erhebt sich die Frage, ob die neue Regierungskoalition mit Vergabe von Posten und Geld die Bindungskräfte in ihrem brüchigen Gefüge stärken möchte.
Dazu kommt: Gerade in Zeiten knapper kommunaler Haushalte erwarten die Bürgerinnen und Bürger einen sparsamen und transparenten Umgang mit öffentlichen Mitteln. Neue politische Funktionen und höhere Entschädigungen müssen deshalb besonders sorgfältig begründet werden. Angesichts der klammen Haushaltslage der Stadt Augsburg und der unnötigen Schaffung der Funktionen sind die anfallenden Kosten in der Gesamthöhe von 272.000,00 Euro durch nichts zu rechtfertigen.
Wir stellen deshalb folgende Fragen:
- Welche zusätzlichen Aufgaben übernehmen die Beauftragten konkret?
- Welche dieser Aufgaben werden bisher weder von den Stadtratsmitgliedern noch von den zuständigen Referaten wahrgenommen?
- Wie wurde der zusätzliche Aufwand ermittelt, der eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung um 30 Prozent rechtfertigen soll?
- Warum wurden genau diese sieben Themen ausgewählt?
- Nach welchen Kriterien wurden die Beauftragten bestimmt?
Diese Fragen richten sich nicht gegen einzelne Personen. Sie richten sich an die politische Entscheidung selbst.
Wer neue politische Ämter schafft, muss den Bürgerinnen und Bürgern erklären können, welchen konkreten Nutzen diese bringen. Gelingt das nicht, entsteht zwangsläufig der Eindruck, dass parteipolitische Interessen wichtiger sind als der tatsächliche Bedarf der Stadt. Vertrauen wird verspielt und der Eindruck geschaffen, dass solche Entscheidungen nur getroffen werden, um die eigene Macht zu sichern.
Unser Stadtrat, Bruno Marcon, hat einen Dringlichkeitsantrag für die nächste Stadtratssitzung eingebracht, die Bestellung von „Beauftragten“ von der Tagesordnung zu nehmen.