DEMOKRATIE

  • Vollständige Transparenz bei Vorgängen in Politik und Verwaltung.
  • Umfassende Informationsfreiheit für die Bürger.
  • Teilhabe und Entscheidungsrechte durch direkte Demokratie.
  • Regelmäßige Bürgerversammlungen in den Stadtteilen.
  • Einführung eines Bürgerhaushaltes.
  • Aufbau eines Räte- und Beirätesystems.
  • Bürgerentscheide bei Grundsatz- und Zukunftsfragen der Stadt.

Der Augsburger Stadtrat ist nicht in der Lage, die Vielzahl der Meinungen und Einstellungen der Bürger zu erfassen und zu repräsentieren, stattdessen hat sich eine Art präsidiales System eingeschlichen, das von oben nach unten am Willen der Bürger vorbei handelt und regiert. Die hohe Anzahl von Bürgerbegehren in unserer Stadt zeigt dies mehr als deutlich.

Die im Stadtrat vertretenen Parteien verfolgen ihre eigenen Machtinteressen und haben sich einflussreiche Posten angeeignet. Wichtige Entscheidungen werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Geheimen abgehandelt. Doch Stadtvertreter sollen Diener der Bevölkerung sein und nicht deren Herrscher.

Als ersten Schritt wird die Bewegung „Augsburg in Bürgerhand“ dafür sorgen, dass vollständige Transparenz in den vorhandenen städtischen Strukturen, in den offiziellen und inoffiziellen Netzwerken, in den Beschlussvorbereitungen und Beschlussfassungen der Verwaltung und den politischen Entscheidungsgremien (z. B. keine nichtöffentlichen Sitzungen mehr) hergestellt wird. Die Bürger haben das Recht auf umfassende Informationsfreiheit und dieses Recht muss vollumfänglich verwirklicht werden. Mitwirkungs- und Teilhabemöglichkeiten sind grundlegende Voraussetzungen zur Verwirklichung von Bürgerwillen.

Deshalb sollen Formen direkter Demokratie eingeführt werden:

  • Bürgerversammlungen in den Stadtteilen
    Dort, wo die Bürger wohnen, leben und vielleicht auch arbeiten, sollen sich Bürger aktiv einbringen können. Daher sollen in den Stadtteilen zweimal im Jahr Bürgerversammlungen abgehalten werden, in denen die Bürger ihre Anliegen vorbringen und nach einem Diskussionsprozess darüber entscheiden können.
  • Bürgerhaushalt
    Bürger entscheiden über Finanz- und Haushaltsangelegenheiten der Stadt auf Grundlage der Beratung innerhalb eines Diskussionsprozesses. Das Beratungsgremium wird aus der Bürgerschaft repräsentativ ermittelt („Augsburg in Bürgerhand“ wird dazu ein Modell vorschlagen).
  • Aufbau eines Räte- und Beirätesystems
    Für Sachbereiche und als Vertretung bestimmter Bevölkerungsgruppen soll ein Räte- und Beirätesystemeingeführt werden. Diese Räte sind sachkundige und aktive Bürger, die angehört werden müssen und ein hohes Maß an Mitbestimmung bei Entscheidungen auf kommunaler Ebene haben. Hierfür liegt bereits ein Satzungsentwurf vor, den „Augsburg in Bürgerhand“ in Übereinstimmung mit der bayerischen Gemeindeordnung entwickelt hat.
  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
    In einem weitreichenden Beschluss hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Rechte der Bürger durch Bürgerentscheide erweitert. So können Bürger durch Bürgerbegehren auch Beschlüsse für Zukunftsfragen und -projekte herbeiführen. Durch einen Bürgerentscheid können inakzeptable Beschlüsse des Stadtrats revidiert werden, womit auch eine höhere Rechtssicherheit erreicht wird.

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