Quelle: Stadtzeitung, 16.5.2021
„Bezahlbares Wohnen statt Luxussanierung“ forderten am Samstag laut Angaben der Veranstalter rund 100 Bürger im Antonsviertel. Sie hatten sich vor der ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft in der Calmbergstraße versammelt, die der Staatsbetrieb „Immobilien Freistaat Bayern“ in diesem Frühjahr im Erbbaurecht an den Höchstbietenden verkaufen will. Die Kritiker fürchten, dass so statt bezahlbarem Wohnraum mehr Luxuswohnungen entstehen werden. Weiterlesen in der Stadtzeitung
Kundgebung
Samstag, 15. Mai 2021, 11:00 Uhr
Calmbergstraße, Augsburg
Flyer im PDF-Format
Staatsregierung heizt Steigerung der Immobilienpreise im Antonsviertel an. | Ehemalige Gemeinschaftsunterkunft soll gegen Höchstgebot ausgeschrieben werden.
Liebe Anwohner,
das Gebäude der ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft in der Augsburger Calmbergstraße soll in diesem Frühjahr zum Verkauf freigegeben werden. Es befindet sich im Eigentum des Landes. Die bayerische Staatsregierung von CSU und Freie Wähler will zwar das Gebäude im Erbbaurecht vergeben. Doch soll es gegen ein Höchstgebot ausgeschrieben werden. Damit wird die Tür für Bauspekulanten geöffnet. Es ist zu erwarten, dass hochpreisige Wohnungen im Luxussegment errichtet werden.
Die Entscheidung der Staatsregierung ist ein Schlag gegen die Eindämmung der Preisexplosion für Wohnungen und Immobilien in Augsburg. Besonders im Antonsviertel wird die Preisspirale damit angeschoben.
Die Weitervergabe im Erbbaurecht macht Sinn, wenn diese als Konzeptvergabe ausgeschrieben wird. Augsburg in Bürgerhand fordert für städtische Flächen die Vergabe im Erbbaurecht, damit die Stadt als Eigentümerin an Grund und Boden massiven Einfluss auf Konzepte und Preise nehmen kann. Die ehemalige Gemeinschaftsunterkunft könnte mit gewünschter Konzeptvorgabe zum Verkehrswert weitergegeben werden.
Doch genau eine solche Konzeptvergabe ist für die Immobilie an der Calmbergstraße nicht vorgesehen. Damit wird ein entscheidendes Gestaltungselement für die Stadtteilplanung verworfen. Zwar haben sich die Augsburger Grünen ebenfalls gegen eine Vergabe gegen „Höchstgebot“ ausgesprochen, wo aber bleibt das massive Einwirken auf den Regierungspartner CSU, um einen solchen Verkauf zu verhindern? Eine weitere Möglichkeit wäre nämlich der Kauf der Immobilie durch die Stadt, um eine gewünschte Konzeptvergabe zu ermöglichen.
Da jedoch weder die Staats- noch die Stadtregierung planen, solche möglichen Alternativen umzusetzen, müssen wieder einmal die Bürger*innen ihre Stimme erheben wie auch im Bismarckviertel, wo sich die Bewohner des Viertels ebenfalls gegen Luxusumbauten zur Wehr setzen.
Kommen Sie zu unserer Kundgebung! Gemeinsam sorgen Sie in Ihrem Viertel dafür, dass Augsburg eine lebenswerte Stadt bleibt.
Flyer im PDF-Format
Quelle: Augsburger Allgemeine, Stefan Krog, 8.12.2020
Das Instrumentarium soll Bauherren von den Kosten des Grundstückskaufs entlasten. Wie groß die Wirkung in Augsburg ist, lässt sich bislang noch nicht abschätzen
Die Stadt wird eigene Grundstücke, die sie zur Wohn-Bebauung freigibt, künftig verstärkt in Erbpacht vergeben, statt sie zu verkaufen. Beim Erbbaurecht kauft der Bauherr den Boden, auf dem er sein Haus errichtet, nicht, sondern zahlt an die Stadt über die nächsten Jahrzehnte einen jährlichen Erbpachtzins, sozusagen als Benutzungsgebühr. Die Grünen hatten im Wahlkampf die verstärkte Vergabe von Grundstücken in Erbpacht gefordert.
Der Vorteil: Beim Bau eines Hauses fallen für die Bauherren erst einmal keine Kosten für den Grundstückskauf an. Die gestiegenen Grundstückspreise sind zu einem großen Teil für die gestiegenen Immobilienpreise in Augsburg verantwortlich. Zuletzt hatte die Wählervereinigung „Augsburg in Bürgerhand“ ein Bürgerbegehren zur Durchsetzung von Erbbaurecht auf städtischen Bauflächen angedroht. Man sei mit dem Vorgehen der Stadt prinzipiell zufrieden, so Stadtrat Bruno Marcon als Reaktion auf einen kürzlich gefassten Beschluss zum Erbbaurecht. „Jetzt muss aber der Beschluss auch in die Praxis umgesetzt werden, um es zu einem wirkungsvollen Instrument im Kampf gegen Immobilien- und Wohnungspreistreiberei zu machen“, so Marcon. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine
Quelle: Stadtzeitung, Laura Türk, 30.11.2020
Stadt will Grundstücke für Ein- und Mehrfamilienhäuser nur noch im Erbbaurecht vergeben
Wer in Augsburg günstig wohnen möchte, hat es nicht leicht. Denn die Mieten sind teuer – und werden noch teurer. Allein bis April 2020 sind die durchschnittlichen Mietpreise in der Stadt im Vergleich zum Vorjahr laut einer Analyse der „Immowelt“ um sechs Prozent gestiegen. Wer sich bei diesen Voraussetzungen überlegt, lieber ein eigenes Haus zu bauen, der muss sich beim Grundstückskauf gegen Investoren durchsetzen, die in Augsburgs Bevölkerungswachstum gutes Potential für eine Wertsteigerung sehen. Zumindest mit städtischem Grund soll nun aber nicht mehr spekuliert werden. Der Wirtschaftsausschuss des Stadtrats hat in der vergangenen Woche beschlossen, Wohnbebauung auf kommunalen Grundstücken nur noch im Erbbaurecht zuzulassen. Weiterlesen in der Stadtzeitung
Siehe hierzu auch unsere Pressemitteilung vom 22.11.2020
Quelle: Augsburg in Bürgerhand, Presseerklärung, 22.11.2020
Referent legt Beschlussvorlage zum Erbbaurecht vor
Am 25.11.2020 entscheidet der Liegenschaftsausschuss des Augsburger Stadtrats über die Beschlussvorlage „Vergabe von stadteigenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücken im Erbbaurecht“. Darin wird ausgeführt, dass stadteigene Wohnbauflächen und Gewerbeansiedlungsflächen „grundsätzlich im Erbbaurecht“ vergeben werden sollen.
Die grundsätzliche Vergabe nach Erbbaurecht wurde im Bürgerbegehren „Bezahlbares Wohnen in Augsburg“ gefordert, welches im März dieses Jahres mit der Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass
kommunales Bauland nur im Erbbaurecht vergeben werden darf“ gestartet war. In der Begründung des Begehrens wurde von den Initiatoren, die aus der Bürgerbewegung „Augsburg in Bürgerhand“
stammen, der Vorwurf erhoben, dass in der Vergangenheit die bisherigen Stadtregierungen kommunalen Grund in großem Umfang an private Bauträger und Anleger veräußert hatten. Damit
war ein wichtiges Gestaltungselement kommunaler Wohnbaupolitik aus der Hand gegeben worden. Um einen weiteren Ausverkauf von städtischem Grund und Boden zu stoppen, soll städtisches Bauland deshalb nur noch im Erbbaurecht vergeben werden. Mit dem Erbbaurecht kann die Stadt Wohnungspolitik über Konzeptvergabe entfalten und auch bezahlbaren Wohnraum schaffen, so das Begehren.
Im Mai brachte der neugewählte Stadtrat von Augsburg in Bürgerhand, Bruno Marcon, einen Antrag in den Stadtrat ein, die Ziele des Bürgerbegehrens zu übernehmen. Mit der Beschlussvorlage hat der Liegenschaftsreferent eine städtische Antwort vorgelegt, die in den Kernpunkten den Zielen des Bürgerbegehrens entspricht. Damit kann das Bürgerbegehren vorerst ruhen.
„Wir sehen in der Vorlage des Referenten eine Bestätigung unserer Forderung. Jetzt muss aber der Beschluss auch in die Praxis umgesetzt werden, um es zu einem wirkungsvollen Instrument im Kampf gegen Immobilien- und Wohnungspreistreiberei zu machen“, so Stadtrat Bruno Marcon. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens stimmen der Beschlussvorlage zu, sind aber wegen der fehlenden Eindeutigkeit skeptisch: „Die Vorlage lässt die Tür für Ausnahmeregelungen offen. So kann die grundsätzliche Vergabe nach Erbbaurecht über die Vergabe an die städtische WBG umgangen werden. Wir werden deshalb achtsam sein, inwieweit die Stadtregierung die Regelung tatsächlich umsetzt und notfalls wieder aktiv werden“, gibt Tobias Walter, ebenfalls Initiator des Bürgerbegehrens, zu bedenken.
Augsburg in Bürgerhand begrüßt es, dass nach der Erfüllung seiner Forderung nach einer Zweckentfremdungssatzung jetzt auch die Vergabe nach Erbbaurecht umgesetzt wird. Jedoch müssen noch weitere Schritte folgen, um die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt im Kampf gegen Spekulation und Preistreiberei bei Immobilien und Wohnungen zu erweitern. „Als nächsten Schritt werden wir auf die Verabschiedung einer Erhaltungssatzung drängen“, erklärt Stadtrat Bruno Marcon.
Quelle: Augsburger Allgemeine, 28.10.2020
Allzu viele Leerstände und Fremdvermietungen, etwa über die Internet-Plattform Airbnb, gibt es derzeit nicht in Augsburg. Die Stadt möchte aber für die Zukunft gerüstet sein
Die Stadt möchte verhindern, dass Wohnungen in Augsburg künftig anders als zum ständigen Wohnen genutzt werden, sei es als Ferienwohnungen, die über Plattformen wie Airbnb angeboten werden, sowie als Monteurswohnungen oder Büros. Dazu soll eine sogenannte Zweckentfremdungssatzung auf den Weg gebracht werden. Der Mieterverein fordert eine solche Satzung schon seit Jahren für Augsburg. Bisher konnte sich die Rathauspolitik auf keinen Weg einigen, im schwarz-grünen Koalitionsvertrag wurde eine solche Satzung dann festgeschrieben. Der Wohnungsausschuss des Stadtrats soll am Mittwoch die ersten Weichen für eine solche Satzung stellen.
In den vergangenen Jahren wurde zunehmend mit Sorge betrachtet, dass die Wohnungsvermietung über Plattformen wie Airbnb einfacher geworden ist. Angesichts des Welterbe-Titels befürchteten manche, dass Vermieter ihre Wohnungen lieber als Ferienwohnung vermieten, weil sich so mehr Geld machen lassen könnte. Für den angespannten Augsburger Wohnungsmarkt stehen diese Wohnungen dann nicht mehr zur Verfügung. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine