Quelle: Augsburger Allgemeine, Ina Marks, 16.5.2021
Die einstige Hindenburgkaserne im Antonsviertel soll saniert und an den meistbietenden Interessenten vergeben werden. Anwohner betrachten die Entwicklung mit Sorge.
Die einstige Hindenburgkaserne im Antonsviertel soll saniert und an den meistbietenden Interessenten vergeben werden. Anwohner betrachten die Entwicklung mit Sorge.
Das Antonsviertel, das sich um den Hotelturm und auf der gegenüberliegenden Seite der Gögginger Straße erstreckt, ist ein gutbürgerliches Viertel. Hier stehen schöne alte Häuser, oft aus der Jahrhundertwende, in den Vorgärten blühen Flieder, Tulpen und Vergissmeinnicht. In dem Viertel, das nach der katholischen Pfarrkirche St. Anton benannt wurde, leben viele alteingesessene Augsburger. Unter ihnen auch Lehrer und Polizisten, denn hier gibt es auch Wohnungen des Freistaates für Staatsbedienstete. Die Beschaulichkeit wich am Samstag vorübergehendem Unmut. Rund 80 Menschen, viele von ihnen Anwohner, protestierten in der Calmbergstraße. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine (PLUS +, kostenpflichtig)
„Bezahlbares Wohnen statt Luxussanierung“ forderten am Samstag laut Angaben der Veranstalter rund 100 Bürger im Antonsviertel. Sie hatten sich vor der ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft in der Calmbergstraße versammelt, die der Staatsbetrieb „Immobilien Freistaat Bayern“ in diesem Frühjahr im Erbbaurecht an den Höchstbietenden verkaufen will. Die Kritiker fürchten, dass so statt bezahlbarem Wohnraum mehr Luxuswohnungen entstehen werden. Weiterlesen in der Stadtzeitung
Am Samstag, 15.5.2021 fand die Kundgebung „Bezahlbares Wohnen statt Luxussanierung“, zwischen 11:00 und 12:00 Uhr ohne Zwischenfälle und dem Einhalten der Corona-Schutzmaßnahmen friedlich im Antonsviertel statt.
„Bezahlbares Wohnen statt Luxussanierung“ forderten am heutigen Samstag ca. 100 Bürger im Antonsviertel. Sie hatten sich vor der ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft (Hindenburg-Kaserne) versammelt. Aufgerufen zum Protest hatte die Bürgervereinigung „Augsburg in Bürgerhand“. Das Kasernengebäude befindet sich im Eigentum des bayerischen Staates. Nach einem Beschluss der Landesregierung soll es noch in diesem Jahr gegen „Höchstgebot“ veräußert werden. Die Versammelten befürchten, dass damit die Tür für Bauspekulanten geöffnet wird.
Es sei zu erwarten, dass hochpreisige Wohnungen im Luxussegment errichtet und damit die Preisspirale auf dem Wohnungsmarkt weiter angeheizt wird. Stadtrat Bruno Marcon forderte, dass das Gebäude im Erbbaurecht nur in einer Konzeptvergabe vergeben werden soll, um Einfluss auf Milieus, Miet- und Immobilienpreise zu nehmen. Am besten sei es, die Stadt würde das Gebäude selbst erwerben, um sozialverträgliche Wohnprojekte zu verwirklichen und einer Luxussanierung einen Riegel vorzuschieben. Einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag habe er in den Stadtrat eingebracht.
Presseerklärung von Augsburg in Bürgerhand, 13.5.2021
Klimaschutzmaßnahmen der Stadtregierung: Ein einziger Flickenteppich ohne Zusammenhang – Erreichen der Klimaschutzziele ist nicht in Sicht
In einer über achtstündigen Sondersitzung des Stadtrats am 13.5.2021 hat die Stadtregierung von CSU und Grüne alle Register gezogen, um den Anschein zu erwecken, über schlüssige Konzepte zum Klimaschutz und zur Einhaltung der Ziele des Pariser Abkommens zu verfügen. Wer erwartet hatte, dass der Ernst der Lage erkannt und in den wichtigen Klimafeldern, Energie und Verkehr Handlungsoptionen präsentiert werden, sah sich bitter enttäuscht. Ein Referat nach dem anderen wurde abgespult, gespickt mit wortreichen Ergänzungen der Oberbürgermeisterin und ihres Umweltreferenten. Mit keinem Wort wurde das vom Stadtrat im Jahre 2012 verabschiedete Klimaschutzkonzept erwähnt, das eine Solaroffensive für die Folgejahre entwickelt hatte, dann aber nicht umgesetzt wurde. Eine Evaluation der darin festgelegten konkreten Projekte hätte nur zu einer Schlussfolgerung kommen können: Die bisherigen Stadtregierungen haben, bis auf wenige Teilschritte, in der Umsetzung der Klimaoffensive versagt. Daher diente die Sondersitzung vor allem dem Zweck, dieses Versagen der letzten 10 Jahre zu verschleiern.
Was in der Sondersitzung des Stadtrats von der schwarz-grünen Stadtregierung für die Zukunft präsentiert wurde, ist kein großer Wurf, sondern ein Flickenteppich von Einzelmaßnahmen.
Kein einziges Wort zum Zustand des städtischen Grüns und zur notwendigen Baumpflege, um die Stadtbäume vor Klimastress zu schützen. Stattdessen feiert die Stadtregierung die Idee eines ca. 0,6 ha großen „Bürgerwaldes“ und präsentiert kein Konzept, wie der Umbau der Augsburger Forstflächen mit bedrohten und geschädigten Fichtenbeständen (sie machen 55% der ca. 7700 ha Waldfläche aus) in absehbarer Zeit bewältigt werden kann.
Gefeiert wird ein sogenannter „Augsburger Energiestandard“, der bei Neubauten eine Zielsetzung auf 40% bzw. 55% des Energiebedarfs vorsieht. Verschleiert wird, dass die gesetzlichen Bestimmungen des „EnEV 2016“ lediglich einen Mindeststandard darstellen und deshalb Energiesparprojekte durch staatliche Stellen eine Förderung erhalten (KfW 40 und 55). Die Ausrichtung auf die nun beabsichtigten Standards stellen keine Besonderheit Augsburgs dar, sondern sind staatlich gewünschte Notwendigkeiten. Wie aber eine dezentrale Energiewende umgesetzt werden kann blieb unbeantwortet. Es besteht kein Konzept für den Übergang von heute schon einsetzbaren technischen Lösungen und zur zukünftigen Wasserstofftechnologie.
Seit neun Monaten blockiert die Stadtregierung einen Antrag von Augsburg in Bürgerhand, der die Bestückung der stadteigenen Dächer mit Solaranlagen vorsieht. Im Umweltausschuss haben die Grünen den Antrag mit der unzutreffenden Aussage abgelehnt, dass diese Aufgabe schon erfüllt sei. Jetzt stellt diese Partei ihr Vorhaben als Erfolg dar, das Anbringen von Solaranlagen auf Kindertagesstätten zu prüfen, während sie fortdauernd eine Solaroffensive auf allen möglichen städtischen Dächern ausbremst.
Der Ausstieg aus dem Bezug von Kohlestrom wurde auf der Sondersitzung des Stadtrats zwar vielfach in den Mund genommen, jedoch auf unbestimmte Zeit zwischen 2025-2040 verschoben. Der Antrag von Augsburg in Bürgerhand auf einen sofortigen möglichen Kohleausstieg unter Einsatz von dezentraler Strom- und Wärmeerzeugung wurde „geschäftsordnungsgemäß“ als erledigt erklärt.
Auch die anderen konkreten Vorhaben, neben einem ansonsten leeren Absichtsgerede, stellen der Stadtregierung angesichts der Notwendigkeit von zupackenden Lösungen ein Armutszeugnis aus. So verwehrt die Stadtregierung den Kindern in Kindertagesstätten eine 100% ige Essensversorgung mit regionalen, ökologisch angebauten Lebensmitteln. Sie hebt diese Rate lediglich von jetzt ca. 32% auf 40%. Während in den großen bayerischen Städten schon längst in der städtischen Verwaltungstätigkeit auf 100% Recycling Papier zurückgegriffen wird, dümpelt die Augsburger Stadtregierung in den Niederungen einer Absichtserklärung herum.
Das Fazit: Diese Stadtregierung hat in der Sondersitzung im Stadtrat viel von Klimaschutz und Energiewende geredet. Die vorgestellten Maßnahmen haben nur Symbolcharakter und täuschen der Öffentlichkeit eine Aktivität vor. Tatsächlich besitzt die Stadtregierung jedoch kein zusammenhängendes Konzept. Es ist nicht einmal im Ansatz erkennbar, wie eine Klimaneutralität in den nächsten vier Jahren erreicht werden soll. Bis dahin ist das CO²-Restbudget zur Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele aufgebraucht. Wie über die kurzfristige Notwendigkeit einer Reduzierung von Gasemissionen hinaus soziale und nachhaltige Ziele einer Klimagerechtigkeit und Energiedemokratie erreicht werden können – dafür gibt es von der CSU und den Grünen bisher nicht einmal einen Aufschlag.
Staatsregierung heizt Steigerung der Immobilienpreise im Antonsviertel an. | Ehemalige Gemeinschaftsunterkunft soll gegen Höchstgebot ausgeschrieben werden.
Liebe Anwohner,
das Gebäude der ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft in der Augsburger Calmbergstraße soll in diesem Frühjahr zum Verkauf freigegeben werden. Es befindet sich im Eigentum des Landes. Die bayerische Staatsregierung von CSU und Freie Wähler will zwar das Gebäude im Erbbaurecht vergeben. Doch soll es gegen ein Höchstgebot ausgeschrieben werden. Damit wird die Tür für Bauspekulanten geöffnet. Es ist zu erwarten, dass hochpreisige Wohnungen im Luxussegment errichtet werden.
Die Entscheidung der Staatsregierung ist ein Schlag gegen die Eindämmung der Preisexplosion für Wohnungen und Immobilien in Augsburg. Besonders im Antonsviertel wird die Preisspirale damit angeschoben.
Die Weitervergabe im Erbbaurecht macht Sinn, wenn diese als Konzeptvergabe ausgeschrieben wird. Augsburg in Bürgerhand fordert für städtische Flächen die Vergabe im Erbbaurecht, damit die Stadt als Eigentümerin an Grund und Boden massiven Einfluss auf Konzepte und Preise nehmen kann. Die ehemalige Gemeinschaftsunterkunft könnte mit gewünschter Konzeptvorgabe zum Verkehrswert weitergegeben werden.
Doch genau eine solche Konzeptvergabe ist für die Immobilie an der Calmbergstraße nicht vorgesehen. Damit wird ein entscheidendes Gestaltungselement für die Stadtteilplanung verworfen. Zwar haben sich die Augsburger Grünen ebenfalls gegen eine Vergabe gegen „Höchstgebot“ ausgesprochen, wo aber bleibt das massive Einwirken auf den Regierungspartner CSU, um einen solchen Verkauf zu verhindern? Eine weitere Möglichkeit wäre nämlich der Kauf der Immobilie durch die Stadt, um eine gewünschte Konzeptvergabe zu ermöglichen.
Da jedoch weder die Staats- noch die Stadtregierung planen, solche möglichen Alternativen umzusetzen, müssen wieder einmal die Bürger*innen ihre Stimme erheben wie auch im Bismarckviertel, wo sich die Bewohner des Viertels ebenfalls gegen Luxusumbauten zur Wehr setzen.
Kommen Sie zu unserer Kundgebung! Gemeinsam sorgen Sie in Ihrem Viertel dafür, dass Augsburg eine lebenswerte Stadt bleibt.
Während viele Menschen mit großem Gesundheitsrisiko vergeblich auf eine Corona-Schutzimpfung warten, hat ein mobiles Impfteam 47 Mitarbeiter einer Augsburger Rechtsanwaltskanzlei geimpft. Die Geimpften setzen sich aus verschiedenen Altersgruppen zusammen und stammen aus unterschiedlichen Wohnorten. Das zuständige Referat für Gesundheit unter Verantwortung von Reiner Erben schafft keine Klarheit darüber, wie es zur Bevorzugung dieser Kanzlei der Proritätsstufe 3 kam, während nicht einmal Risikogruppen der Stufe 2 geimpft wurden. In der Öffentlichkeit nehmen die Fragen zu, wer für diese Entscheidung verantwortlich ist und welche „Beziehungen“ dahinter stecken. Schonungslose Transparenz ist notwendig. Untenstehend finden Sie die Presseerklärung von Augsburg in Bürgerhand zu den Vorfällen
Presseerklärung von Augsburg in Bürgerhand, 17.3.2021
In der Öffentlichkeit hat die bevorzugte Impfung von 47 Beschäftigten unterschiedlicher Altersgruppen einer Rechtsanwaltskanzlei für großen Unmut gesorgt. Die Kanzlei war auf der Prioritätsstufe 3 eingestuft gewesen und wurde dennoch vorgezogen, obwohl Menschen der Prioritätsstufe 2 noch nicht geimpft sind.
Auf der Sitzung des Umweltausschusses am 15.3. berichtete der Umwelt- und Gesundheitsreferent Erben über diesen Vorgang. Dabei wurde als Grund angegeben, dass die Kanzlei auf der Prioritätenliste vorgezogen wurde, da der Impfstoff unbedingt verimpft werden musste. Anlass sei, dass die Kanzlei auch Seniorinnen und Senioren „betreue“. In einem Bericht der Augsburger Allgemeine von heute (17.3.2021), ist in einer Stellungnahme der Kanzlei-Gesellschafterin zu entnehmen, dass sie „ältere Mandanten“ vermehrt bei Corona-Überbrückungshilfen lediglich „beraten“ würden. Dies geschieht offensichtlich auch vermehrt durch Home-Office. Dies ist ein deutlicher Widerspruch in der Darstellung der Priorisierung zwischen Amt und Kanzlei. Doch unbesehen dieses Widerspruches bleibt die grundsätzliche Frage unbeantwortet, wie die Rechtsanwaltskanzlei von Stufe 3 auf die aktuelle Impfstufe hochgestuft werden konnte. Nicht stichhaltig ist die Notwendigkeit einer unbedingten Verimpfung des Impfstoffes, da es sich bei diesem Impfstoff um das Vakzin Astra Zeneca handelte. Dieses Vakzin ist lagerfähig und hätte zu jedem späteren Zeitpunkt an Menschen höherer Prioritätsstufe verimpft werden können.
Die Nachfrage von Ausschussmitgliedern, inwieweit Ortsfremde ebenfalls geimpft wurden, wurde im Umweltausschuss damit beantwortet, dass man darüber keine Erkenntnisse hätte. Dem oben genannten Bericht der Augsburger Allgemeine ist jedoch zu entnehmen, dass aber tatsächlich auch Ortsfremde unter den Kanzlei-Mitarbeitern waren und geimpft wurden.
Aus diesem Vorfall ergeben sich eine Reihe ungelöster Fragen, die vollständiger Transparenz bedürfen:
– Wer hat veranlasst, dass gerade diese Rechtsanwaltskanzlei zur Verimpfung ausgewählt wurde
– Wie kann es sein, dass eine Einrichtung der Prioritätsstufe 3 eine Sofortimpfung erhält, während Menschen der Prioritätsstufe 2 noch keine Impfung erhalten haben.
– Warum erklärt der verantwortliche Referent den Stadträten, dass keine Informationen über „Fremdimpfungen“ vorliegen, wenn es doch tatsächlich welche gegeben hat?
Viele Bürger fragen nach vorhandenen „Beziehungen“, um sich die Bevorzugung der Kanzlei und die damit verbundenen Abläufe zu erklären. Um jeglichen Verdacht in dieser Richtung auszuräumen, bedarf es einer umfassenden Transparenz und Offenlegung der Vorgänge. Diese vollumfängliche Aufklärung muss in der Stadtratssitzung vom 19.3. erfolgen.