Kundgebung
Samstag, 15. Mai 2021, 11:00 Uhr
Calmbergstraße, Augsburg
Flyer im PDF-Format
Staatsregierung heizt Steigerung der Immobilienpreise im Antonsviertel an. | Ehemalige Gemeinschaftsunterkunft soll gegen Höchstgebot ausgeschrieben werden.
Liebe Anwohner,
das Gebäude der ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft in der Augsburger Calmbergstraße soll in diesem Frühjahr zum Verkauf freigegeben werden. Es befindet sich im Eigentum des Landes. Die bayerische Staatsregierung von CSU und Freie Wähler will zwar das Gebäude im Erbbaurecht vergeben. Doch soll es gegen ein Höchstgebot ausgeschrieben werden. Damit wird die Tür für Bauspekulanten geöffnet. Es ist zu erwarten, dass hochpreisige Wohnungen im Luxussegment errichtet werden.
Die Entscheidung der Staatsregierung ist ein Schlag gegen die Eindämmung der Preisexplosion für Wohnungen und Immobilien in Augsburg. Besonders im Antonsviertel wird die Preisspirale damit angeschoben.
Die Weitervergabe im Erbbaurecht macht Sinn, wenn diese als Konzeptvergabe ausgeschrieben wird. Augsburg in Bürgerhand fordert für städtische Flächen die Vergabe im Erbbaurecht, damit die Stadt als Eigentümerin an Grund und Boden massiven Einfluss auf Konzepte und Preise nehmen kann. Die ehemalige Gemeinschaftsunterkunft könnte mit gewünschter Konzeptvorgabe zum Verkehrswert weitergegeben werden.
Doch genau eine solche Konzeptvergabe ist für die Immobilie an der Calmbergstraße nicht vorgesehen. Damit wird ein entscheidendes Gestaltungselement für die Stadtteilplanung verworfen. Zwar haben sich die Augsburger Grünen ebenfalls gegen eine Vergabe gegen „Höchstgebot“ ausgesprochen, wo aber bleibt das massive Einwirken auf den Regierungspartner CSU, um einen solchen Verkauf zu verhindern? Eine weitere Möglichkeit wäre nämlich der Kauf der Immobilie durch die Stadt, um eine gewünschte Konzeptvergabe zu ermöglichen.
Da jedoch weder die Staats- noch die Stadtregierung planen, solche möglichen Alternativen umzusetzen, müssen wieder einmal die Bürger*innen ihre Stimme erheben wie auch im Bismarckviertel, wo sich die Bewohner des Viertels ebenfalls gegen Luxusumbauten zur Wehr setzen.
Kommen Sie zu unserer Kundgebung! Gemeinsam sorgen Sie in Ihrem Viertel dafür, dass Augsburg eine lebenswerte Stadt bleibt.
Flyer im PDF-Format
Während viele Menschen mit großem Gesundheitsrisiko vergeblich auf eine Corona-Schutzimpfung warten, hat ein mobiles Impfteam 47 Mitarbeiter einer Augsburger Rechtsanwaltskanzlei geimpft. Die Geimpften setzen sich aus verschiedenen Altersgruppen zusammen und stammen aus unterschiedlichen Wohnorten. Das zuständige Referat für Gesundheit unter Verantwortung von Reiner Erben schafft keine Klarheit darüber, wie es zur Bevorzugung dieser Kanzlei der Proritätsstufe 3 kam, während nicht einmal Risikogruppen der Stufe 2 geimpft wurden. In der Öffentlichkeit nehmen die Fragen zu, wer für diese Entscheidung verantwortlich ist und welche „Beziehungen“ dahinter stecken. Schonungslose Transparenz ist notwendig. Untenstehend finden Sie die Presseerklärung von Augsburg in Bürgerhand zu den Vorfällen
Presseerklärung von Augsburg in Bürgerhand, 17.3.2021
In der Öffentlichkeit hat die bevorzugte Impfung von 47 Beschäftigten unterschiedlicher Altersgruppen einer Rechtsanwaltskanzlei für großen Unmut gesorgt. Die Kanzlei war auf der Prioritätsstufe 3 eingestuft gewesen und wurde dennoch vorgezogen, obwohl Menschen der Prioritätsstufe 2 noch nicht geimpft sind.
Auf der Sitzung des Umweltausschusses am 15.3. berichtete der Umwelt- und Gesundheitsreferent Erben über diesen Vorgang. Dabei wurde als Grund angegeben, dass die Kanzlei auf der Prioritätenliste vorgezogen wurde, da der Impfstoff unbedingt verimpft werden musste. Anlass sei, dass die Kanzlei auch Seniorinnen und Senioren „betreue“. In einem Bericht der Augsburger Allgemeine von heute (17.3.2021), ist in einer Stellungnahme der Kanzlei-Gesellschafterin zu entnehmen, dass sie „ältere Mandanten“ vermehrt bei Corona-Überbrückungshilfen lediglich „beraten“ würden. Dies geschieht offensichtlich auch vermehrt durch Home-Office. Dies ist ein deutlicher Widerspruch in der Darstellung der Priorisierung zwischen Amt und Kanzlei. Doch unbesehen dieses Widerspruches bleibt die grundsätzliche Frage unbeantwortet, wie die Rechtsanwaltskanzlei von Stufe 3 auf die aktuelle Impfstufe hochgestuft werden konnte. Nicht stichhaltig ist die Notwendigkeit einer unbedingten Verimpfung des Impfstoffes, da es sich bei diesem Impfstoff um das Vakzin Astra Zeneca handelte. Dieses Vakzin ist lagerfähig und hätte zu jedem späteren Zeitpunkt an Menschen höherer Prioritätsstufe verimpft werden können.
Die Nachfrage von Ausschussmitgliedern, inwieweit Ortsfremde ebenfalls geimpft wurden, wurde im Umweltausschuss damit beantwortet, dass man darüber keine Erkenntnisse hätte. Dem oben genannten Bericht der Augsburger Allgemeine ist jedoch zu entnehmen, dass aber tatsächlich auch Ortsfremde unter den Kanzlei-Mitarbeitern waren und geimpft wurden.
Aus diesem Vorfall ergeben sich eine Reihe ungelöster Fragen, die vollständiger Transparenz bedürfen:
– Wer hat veranlasst, dass gerade diese Rechtsanwaltskanzlei zur Verimpfung ausgewählt wurde
– Wie kann es sein, dass eine Einrichtung der Prioritätsstufe 3 eine Sofortimpfung erhält, während Menschen der Prioritätsstufe 2 noch keine Impfung erhalten haben.
– Warum erklärt der verantwortliche Referent den Stadträten, dass keine Informationen über „Fremdimpfungen“ vorliegen, wenn es doch tatsächlich welche gegeben hat?
Viele Bürger fragen nach vorhandenen „Beziehungen“, um sich die Bevorzugung der Kanzlei und die damit verbundenen Abläufe zu erklären. Um jeglichen Verdacht in dieser Richtung auszuräumen, bedarf es einer umfassenden Transparenz und Offenlegung der Vorgänge. Diese vollumfängliche Aufklärung muss in der Stadtratssitzung vom 19.3. erfolgen.
Quelle: DAZ, 14.3.2021
Das Bürgerbegehren „Theater – Kostenexplosion stoppen!“ ist in Deutschland eine der ersten Initiativen, die von der weltweit agierenden Kampagnenplattform „change.org“ unterstützt wird.
Die neue Online-Plattform „innn.it“ (www.innn.it) ermöglicht es, die jeweiligen Unterschriftenlisten auszudrucken, zu unterschreiben und mittels eines bereits frankierten Umschlages, an Change.org zu schicken. Weiterlesen in der DAZ
Kundgebung am Samstag, 13.3.2021, 11:00 Uhr Hochfeldstr. 15/Ecke Neidhartstraße
In der Hochfeldstraße 15 soll die dortige „Diesel-Villa“ abgerissen und ein profitträchtiger Neubau an ihrer Stelle errichtet werden. Von Fällung bedroht ist auch eine über 100-jährige Rotbuche im Innenhof des Anwesens.
Der geplante Abriss ist ein Beispiel dafür, wie wertvolle Bausubstanz vernichtet und durch Neubauten mit hochpreisigen Wohnraum ersetzt werden soll. Das gesamte Ensemble, inklusive der Rotbuche, soll geschützt werden. So fordert es eine Initiative von Bürgern aus dem Stadtteil Bismarckviertel und die Baum-Allianz Augsburg.
Bruno Marcon, Mitglied im Vorstand der Baum-Allianz Augsburg fordert die Erstellung von Erhaltungssatzungen im gesamten Stadtgebiet: „Erhaltungssatzungen sind ein kommunales Instrument im Kampf gegen Immobilienspekulation und Gentrifizierung, für den Erhalt des Stadtbildes und von Milieus. In solchen Satzungen muss auch ein Schutz von Bäumen und städtischem Grün als prägend für das Orts- und Landschaftsbild mit beinhaltet sein.“
Die Baum-Allianz Augsburg e.V. führt am Samstag, 13.3.2021 um 11:00 Uhr am Anwesen eine Protestkundgebung durch, um die Vernichtung des Ensembles zu verhindern. Wegen dem Symbolcharakter des geplanten Abrisses ruft sie alle Bürger zur Teilnahme auf. Mehr dazu auf der Website der Baum-Allianz.
Eine Bürgerinitiative aus dem Bismarckviertel hat eine Petition gestartet, um Erhaltungssatzungen zu verwirklichen. Die Petition kann hier unterschrieben werden.
Quelle: Augsburger Allgemeine, 7.3.2021
Auch Sozialfraktion und Augsburg in Bürgerhand fordern angesichts der Diskussion über die Villa im Bismarckviertel Schutzmaßnahmen.
In der Diskussion um den Erhalt der abbruchgefährdeten Villa in der Hochfeldstraße im Bismarckviertel fordert auch die Sozialfraktion eine Erhaltungssatzung und verbindet diese mit Kritik an Baureferent Gerd Merkle (CSU). Merkle habe sich lange gegen eine solche Satzung, wie sie von der SPD für die Jakobervorstadt aus Gründen des Milieuschutzes gefordert wird, gesperrt. „Ich frage mich, wann der Tag kommen wird, an dem der Baureferent eine weitblickende Baupolitik betreiben wird? Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die ehemalige SPD-Fraktion die Einführung von Erhaltungssatzungen gefordert. Passiert ist dies bisher nichts“, so Fraktionschef Florian Freund. Es sei unverständlich, wenn die Stadt erst tätig werde, wenn das Kind schon fast in den Brunnen gefallen ist. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine
Quelle: Augsburg in Bürgerhand, Presseerklärung, 4.3.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
Augsburg in Bürgerhand unterstützt die Proteste der Bürger im Bismarckviertel gegen den geplanten Abriss der Villa in der Hochfeldstr.15 und die Forderung der Baum-Allianz nach Erhalt der Bäume, besonders der über 100-jährigen Buche, auf dem Anwesen. Für dieses Ensemble, wie für den gesamten Stadtteil, muss eine Erhaltungssatzung verabschiedet werden, um die städtebauliche Eigenart des Stadtteils zu erhalten. In der Vergangenheit wurde von den Stadtregierungen der Schutz der Eigenart von Gebieten und der Milieuschutz massiv versäumt. Das hat die ungehemmte Immobilienspekulation und das Anwachsen der Wohn- und Immobilienpreise in Augsburg begünstigt.
Es ist deshalb jetzt notwendig, nicht nur für das Bismarckviertel sondern für weitere Stadtgebiete, Erhaltungssatzungen zu verabschieden. Deshalb hat Bruno Marcon, Stadtrat von Augsburg in Bürgerhand, einen Antrag in den Stadtrat eingebracht, schutzbedürftige Stadteile zu benennen, um entsprechende Erhaltungssatzungen für diese Gebiete verabschieden zu können. Hier finden Sie den dazugehörigen Antrag.