Kundgebung: Bezahlbares Wohnen statt Luxussanierung!

Kundgebung: Bezahlbares Wohnen statt Luxussanierung!

Am Samstag, 15.5.2021 fand die Kundgebung „Bezahlbares Wohnen statt Luxussanierung“, zwischen 11:00 und 12:00 Uhr ohne Zwischenfälle und dem Einhalten der Corona-Schutzmaßnahmen friedlich im Antonsviertel statt.

„Bezahlbares Wohnen statt Luxussanierung“ forderten am heutigen Samstag ca. 100 Bürger im Antonsviertel. Sie hatten sich vor der ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft (Hindenburg-Kaserne) versammelt. Aufgerufen zum Protest hatte die Bürgervereinigung „Augsburg in Bürgerhand“. Das Kasernengebäude befindet sich im Eigentum des bayerischen Staates. Nach einem Beschluss der Landesregierung soll es noch in diesem Jahr gegen „Höchstgebot“ veräußert werden. Die Versammelten befürchten, dass damit die Tür für Bauspekulanten geöffnet wird.

Es sei zu erwarten, dass hochpreisige Wohnungen im Luxussegment errichtet und damit die Preisspirale auf dem Wohnungsmarkt weiter angeheizt wird. Stadtrat Bruno Marcon forderte, dass das Gebäude im Erbbaurecht nur in einer Konzeptvergabe vergeben werden soll, um Einfluss auf Milieus, Miet- und Immobilienpreise zu nehmen. Am besten sei es, die Stadt würde das Gebäude selbst erwerben, um sozialverträgliche Wohnprojekte zu verwirklichen und einer Luxussanierung einen Riegel vorzuschieben. Einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag habe er in den Stadtrat eingebracht.

Erreichen der Klimaschutzziele ist nicht in Sicht

Erreichen der Klimaschutzziele ist nicht in Sicht

Presseerklärung von Augsburg in Bürgerhand, 13.5.2021

Klimaschutzmaßnahmen der Stadtregierung: Ein einziger Flickenteppich ohne Zusammenhang – Erreichen der Klimaschutzziele ist nicht in Sicht

In einer über achtstündigen Sondersitzung des Stadtrats am 13.5.2021 hat die Stadtregierung von CSU und Grüne alle Register gezogen, um den Anschein zu erwecken, über schlüssige Konzepte zum Klimaschutz und zur Einhaltung der Ziele des Pariser Abkommens zu verfügen. Wer erwartet hatte, dass der Ernst der Lage erkannt und in den wichtigen Klimafeldern, Energie und Verkehr Handlungsoptionen präsentiert werden, sah sich bitter enttäuscht. Ein Referat nach dem anderen wurde abgespult, gespickt mit wortreichen Ergänzungen der Oberbürgermeisterin und ihres Umweltreferenten. Mit keinem Wort wurde das vom Stadtrat im Jahre 2012 verabschiedete Klimaschutzkonzept erwähnt, das eine Solaroffensive für die Folgejahre entwickelt hatte, dann aber nicht umgesetzt wurde. Eine Evaluation der darin festgelegten konkreten Projekte hätte nur zu einer Schlussfolgerung kommen können: Die bisherigen Stadtregierungen haben, bis auf wenige Teilschritte, in der Umsetzung der Klimaoffensive versagt. Daher diente die Sondersitzung vor allem dem Zweck, dieses Versagen der letzten 10 Jahre zu verschleiern.

Was in der Sondersitzung des Stadtrats von der schwarz-grünen Stadtregierung für die Zukunft präsentiert wurde, ist kein großer Wurf, sondern ein Flickenteppich von Einzelmaßnahmen.

  • Kein einziges Wort zum Zustand des städtischen Grüns und zur notwendigen Baumpflege, um die Stadtbäume vor Klimastress zu schützen. Stattdessen feiert die Stadtregierung die Idee eines ca. 0,6 ha großen „Bürgerwaldes“ und präsentiert kein Konzept, wie der Umbau der Augsburger Forstflächen mit bedrohten und geschädigten Fichtenbeständen (sie machen 55% der ca. 7700 ha Waldfläche aus) in absehbarer Zeit bewältigt werden kann.
  • Gefeiert wird ein sogenannter „Augsburger Energiestandard“, der bei Neubauten eine Zielsetzung auf 40% bzw. 55% des Energiebedarfs vorsieht. Verschleiert wird, dass die gesetzlichen Bestimmungen des „EnEV 2016“ lediglich einen Mindeststandard darstellen und deshalb Energiesparprojekte durch staatliche Stellen eine Förderung erhalten (KfW 40 und 55). Die Ausrichtung auf die nun beabsichtigten Standards stellen keine Besonderheit Augsburgs dar, sondern sind staatlich gewünschte Notwendigkeiten. Wie aber eine dezentrale Energiewende umgesetzt werden kann blieb unbeantwortet. Es besteht kein Konzept für den Übergang von heute schon einsetzbaren technischen Lösungen und zur zukünftigen Wasserstofftechnologie.
  • Seit neun Monaten blockiert die Stadtregierung einen Antrag von Augsburg in Bürgerhand, der die Bestückung der stadteigenen Dächer mit Solaranlagen vorsieht. Im Umweltausschuss haben die Grünen den Antrag mit der unzutreffenden Aussage abgelehnt, dass diese Aufgabe schon erfüllt sei. Jetzt stellt diese Partei ihr Vorhaben als Erfolg dar, das Anbringen von Solaranlagen auf Kindertagesstätten zu prüfen, während sie fortdauernd eine Solaroffensive auf allen möglichen städtischen Dächern ausbremst.
  • Der Ausstieg aus dem Bezug von Kohlestrom wurde auf der Sondersitzung des Stadtrats zwar vielfach in den Mund genommen, jedoch auf unbestimmte Zeit zwischen 2025-2040 verschoben. Der Antrag von Augsburg in Bürgerhand auf einen sofortigen möglichen Kohleausstieg unter Einsatz von dezentraler Strom- und Wärmeerzeugung wurde „geschäftsordnungsgemäß“ als erledigt erklärt.

Auch die anderen konkreten Vorhaben, neben einem ansonsten leeren Absichtsgerede, stellen der Stadtregierung angesichts der Notwendigkeit von zupackenden Lösungen ein Armutszeugnis aus. So verwehrt die Stadtregierung den Kindern in Kindertagesstätten eine 100% ige Essensversorgung mit regionalen, ökologisch angebauten Lebensmitteln. Sie hebt diese Rate lediglich von jetzt ca. 32% auf 40%. Während in den großen bayerischen Städten schon längst in der städtischen Verwaltungstätigkeit auf 100% Recycling Papier zurückgegriffen wird, dümpelt die Augsburger Stadtregierung in den Niederungen einer Absichtserklärung herum.

Das Fazit: Diese Stadtregierung hat in der Sondersitzung im Stadtrat viel von Klimaschutz und Energiewende geredet. Die vorgestellten Maßnahmen haben nur Symbolcharakter und täuschen der Öffentlichkeit eine Aktivität vor. Tatsächlich besitzt die Stadtregierung jedoch kein zusammenhängendes Konzept. Es ist nicht einmal im Ansatz erkennbar, wie eine Klimaneutralität in den nächsten vier Jahren erreicht werden soll. Bis dahin ist das CO²-Restbudget zur Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele aufgebraucht. Wie über die kurzfristige Notwendigkeit einer Reduzierung von Gasemissionen hinaus soziale und nachhaltige Ziele einer Klimagerechtigkeit und Energiedemokratie erreicht werden können – dafür gibt es von der CSU und den Grünen bisher nicht einmal einen Aufschlag.

Impfskandal – 47 Mitarbeiter einer Kanzlei geimpft – Vollständige Transparenz muss hergestellt werden.

Impfskandal – 47 Mitarbeiter einer Kanzlei geimpft – Vollständige Transparenz muss hergestellt werden.

Während viele Menschen mit großem Gesundheitsrisiko vergeblich auf eine Corona-Schutzimpfung warten, hat ein mobiles Impfteam 47 Mitarbeiter einer Augsburger Rechtsanwaltskanzlei geimpft. Die Geimpften setzen sich aus verschiedenen Altersgruppen zusammen und stammen aus unterschiedlichen Wohnorten. Das zuständige Referat für Gesundheit unter Verantwortung von Reiner Erben schafft keine Klarheit darüber, wie es zur Bevorzugung dieser Kanzlei der Proritätsstufe 3 kam, während nicht einmal Risikogruppen der Stufe 2 geimpft wurden. In der Öffentlichkeit nehmen die Fragen zu, wer für diese Entscheidung verantwortlich ist und welche „Beziehungen“ dahinter stecken. Schonungslose Transparenz ist notwendig. Untenstehend finden Sie die Presseerklärung von Augsburg in Bürgerhand zu den Vorfällen


Presseerklärung von Augsburg in Bürgerhand, 17.3.2021

In der Öffentlichkeit hat die bevorzugte Impfung von 47 Beschäftigten unterschiedlicher Altersgruppen einer Rechtsanwaltskanzlei für großen Unmut gesorgt. Die Kanzlei war auf der Prioritätsstufe 3 eingestuft gewesen und wurde dennoch vorgezogen, obwohl Menschen der Prioritätsstufe 2 noch nicht geimpft sind.

Auf der Sitzung des Umweltausschusses am 15.3. berichtete der Umwelt- und Gesundheitsreferent Erben über diesen Vorgang. Dabei wurde als Grund angegeben, dass die Kanzlei auf der Prioritätenliste vorgezogen wurde, da der Impfstoff unbedingt verimpft werden musste. Anlass sei, dass die Kanzlei auch Seniorinnen und Senioren „betreue“. In einem Bericht der Augsburger Allgemeine von heute (17.3.2021), ist in einer Stellungnahme der Kanzlei-Gesellschafterin zu entnehmen, dass sie „ältere Mandanten“ vermehrt bei Corona-Überbrückungshilfen lediglich „beraten“ würden. Dies geschieht offensichtlich auch vermehrt durch Home-Office. Dies ist ein deutlicher Widerspruch in der Darstellung der Priorisierung zwischen Amt und Kanzlei. Doch unbesehen dieses Widerspruches bleibt die grundsätzliche Frage unbeantwortet, wie die Rechtsanwaltskanzlei von Stufe 3 auf die aktuelle Impfstufe hochgestuft werden konnte. Nicht stichhaltig ist die Notwendigkeit einer unbedingten Verimpfung des Impfstoffes, da es sich bei diesem Impfstoff um das Vakzin Astra Zeneca handelte. Dieses Vakzin ist lagerfähig und hätte zu jedem späteren Zeitpunkt an Menschen höherer Prioritätsstufe verimpft werden können.

Die Nachfrage von Ausschussmitgliedern, inwieweit Ortsfremde ebenfalls geimpft wurden, wurde im Umweltausschuss damit beantwortet, dass man darüber keine Erkenntnisse hätte. Dem oben genannten Bericht der Augsburger Allgemeine ist jedoch zu entnehmen, dass aber tatsächlich auch Ortsfremde unter den Kanzlei-Mitarbeitern waren und geimpft wurden.

Aus diesem Vorfall ergeben sich eine Reihe ungelöster Fragen, die vollständiger Transparenz bedürfen:

– Wer hat veranlasst, dass gerade diese Rechtsanwaltskanzlei zur Verimpfung ausgewählt wurde
– Wie kann es sein, dass eine Einrichtung der Prioritätsstufe 3 eine Sofortimpfung erhält, während Menschen der Prioritätsstufe 2 noch keine Impfung erhalten haben.
– Warum erklärt der verantwortliche Referent den Stadträten, dass keine Informationen über „Fremdimpfungen“ vorliegen, wenn es doch tatsächlich welche gegeben hat?

Viele Bürger fragen nach vorhandenen „Beziehungen“, um sich die Bevorzugung der Kanzlei und die damit verbundenen Abläufe zu erklären. Um jeglichen Verdacht in dieser Richtung auszuräumen, bedarf es einer umfassenden Transparenz und Offenlegung der Vorgänge. Diese vollumfängliche Aufklärung muss in der Stadtratssitzung vom 19.3. erfolgen.

 

Erhaltungssatzung

Erhaltungssatzung

Quelle: Augsburg in Bürgerhand, Presseerklärung, 4.3.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

Augsburg in Bürgerhand unterstützt die Proteste der Bürger im Bismarckviertel gegen den geplanten Abriss der Villa in der Hochfeldstr.15 und die Forderung der Baum-Allianz nach Erhalt der Bäume, besonders der über 100-jährigen Buche, auf dem Anwesen. Für dieses Ensemble, wie für den gesamten Stadtteil, muss eine Erhaltungssatzung verabschiedet werden, um die städtebauliche Eigenart des Stadtteils zu erhalten. In der Vergangenheit wurde von den Stadtregierungen der Schutz der Eigenart von Gebieten und der Milieuschutz massiv versäumt. Das hat die ungehemmte Immobilienspekulation und das Anwachsen der Wohn- und Immobilienpreise in Augsburg begünstigt.

Es ist deshalb jetzt notwendig, nicht nur für das Bismarckviertel sondern für weitere Stadtgebiete, Erhaltungssatzungen zu verabschieden. Deshalb hat Bruno Marcon, Stadtrat von Augsburg in Bürgerhand, einen Antrag in den Stadtrat eingebracht, schutzbedürftige Stadteile zu benennen, um entsprechende Erhaltungssatzungen für diese Gebiete verabschieden zu können. Hier finden Sie den dazugehörigen Antrag.

Die geplante Streckenführung für Linie 5 wird abgelehnt

Die geplante Streckenführung für Linie 5 wird abgelehnt

Quelle: Augsburg in Bürgerhand, Presseerklärung, 12.12.2020

Dringlichkeitsantrag fordert Prüfung weiterer Varianten

Augsburg in Bürgerhand fordert die Stadträte auf, die Entscheidung über die Streckenführung der Linie 5 von der Tagesordnung der Stadtratssitzung am 17.12.2020 zu nehmen.

„Die beiden vorgestellten Streckenvarianten sind aus verkehrstechnischen und ökologischen Gründen abzulehnen“ stellt Tobias Walter, Vorstandsmitglied der Bürgervereinigung fest. Augsburg in Bürgerhand unterstützt die Bedenken von Initiativen wie der Sebastian-Buchegger-Stiftung, der BI-Thelottviertel, der ANA, der Baum-Allianz-Augsburg und verschiedener Fachleute. Demnach sind durch die von der Stadtregierung favorisierte Streckenführung durch das Thelottviertel und durch die Holzbachstrasse enorme Verkehrsverdichtung, Lärmbelastungen und erhebliche Eingriffe ins bestehende Grün zu erwarten. Auch die Streckenführung durch die nördliche Rosenaustrasse würde eine Vernichtung der dort bestehenden Kastanienallee hervorrufen.

Alternative Varianten zu den beiden Streckenführungen wurde dem Stadtrat einer Prüfung vorenthalten. Deshalb fordert Stadtrat Bruno Marcon in einem Dringlichkeitsantrag (siehe Anlage), die in die engere Auswahl gelangten neun Varianten den Bürgern und dem Stadtrat zur Prüfung öffentlich zu machen. Geprüft werden sollte auch eine Stellungnahme aus der Regierung von Schwaben, wonach der Antrag zur Planungsfeststellung nicht, wie Baureferent Merkle behauptete, im Dezember sondern erst im Laufe der ersten Monate des neuen Jahres eingebracht werden müsse. Das würde dem Stadtrat die notwendige Zeit einräumen, andere vorhandenen Varianten und auch die Argumente der Initiativen und Bürgervereinigungen sachlich prüfen zu können.

Falls die Stadtregierung sich einer seriösen Prüfung der anderen Varianten verweigert und an den Bürgern vorbei ihre favorisierte Linienführung in der kommenden Stadtratssitzung durchpeitscht, ruft Augsburg in Bürgerhand zu weiteren Protesten und auch zu rechtlichen Einsprüchen in Hinblick auf das Anhörungsverfahren auf.

Erfolg des Bürgerbegehrens von Augsburg in Bürgerhand

Erfolg des Bürgerbegehrens von Augsburg in Bürgerhand

Quelle: Augsburg in Bürgerhand, Presseerklärung, 22.11.2020

Referent legt Beschlussvorlage zum Erbbaurecht vor

Am 25.11.2020 entscheidet der Liegenschaftsausschuss des Augsburger Stadtrats über die Beschlussvorlage „Vergabe von stadteigenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücken im Erbbaurecht“. Darin wird ausgeführt, dass stadteigene Wohnbauflächen und Gewerbeansiedlungsflächen „grundsätzlich im Erbbaurecht“ vergeben werden sollen.

Die grundsätzliche Vergabe nach Erbbaurecht wurde im Bürgerbegehren „Bezahlbares Wohnen in Augsburg“ gefordert, welches im März dieses Jahres mit der Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass
kommunales Bauland nur im Erbbaurecht vergeben werden darf“ gestartet war. In der Begründung des Begehrens wurde von den Initiatoren, die aus der Bürgerbewegung „Augsburg in Bürgerhand“
stammen, der Vorwurf erhoben, dass in der Vergangenheit die bisherigen Stadtregierungen kommunalen Grund in großem Umfang an private Bauträger und Anleger veräußert hatten. Damit
war ein wichtiges Gestaltungselement kommunaler Wohnbaupolitik aus der Hand gegeben worden. Um einen weiteren Ausverkauf von städtischem Grund und Boden zu stoppen, soll städtisches Bauland deshalb nur noch im Erbbaurecht vergeben werden. Mit dem Erbbaurecht kann die Stadt Wohnungspolitik über Konzeptvergabe entfalten und auch bezahlbaren Wohnraum schaffen, so das Begehren.

Im Mai brachte der neugewählte Stadtrat von Augsburg in Bürgerhand, Bruno Marcon, einen Antrag in den Stadtrat ein, die Ziele des Bürgerbegehrens zu übernehmen. Mit der Beschlussvorlage hat der Liegenschaftsreferent eine städtische Antwort vorgelegt, die in den Kernpunkten den Zielen des Bürgerbegehrens entspricht. Damit kann das Bürgerbegehren vorerst ruhen.

„Wir sehen in der Vorlage des Referenten eine Bestätigung unserer Forderung. Jetzt muss aber der Beschluss auch in die Praxis umgesetzt werden, um es zu einem wirkungsvollen Instrument im Kampf gegen Immobilien- und Wohnungspreistreiberei zu machen“, so Stadtrat Bruno Marcon. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens stimmen der Beschlussvorlage zu, sind aber wegen der fehlenden Eindeutigkeit skeptisch: „Die Vorlage lässt die Tür für Ausnahmeregelungen offen. So kann die grundsätzliche Vergabe nach Erbbaurecht über die Vergabe an die städtische WBG umgangen werden. Wir werden deshalb achtsam sein, inwieweit die Stadtregierung die Regelung tatsächlich umsetzt und notfalls wieder aktiv werden“, gibt Tobias Walter, ebenfalls Initiator des Bürgerbegehrens, zu bedenken.

Augsburg in Bürgerhand begrüßt es, dass nach der Erfüllung seiner Forderung nach einer Zweckentfremdungssatzung jetzt auch die Vergabe nach Erbbaurecht umgesetzt wird. Jedoch müssen noch weitere Schritte folgen, um die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt im Kampf gegen Spekulation und Preistreiberei bei Immobilien und Wohnungen zu erweitern. „Als nächsten Schritt werden wir auf die Verabschiedung einer Erhaltungssatzung drängen“, erklärt Stadtrat Bruno Marcon.